Die Fehlzeiten werden im Rahmen der Anmeldung zur Prüfung abgefragt und sind für beide Prüfungstermine zulassungsrelevant.
Bitte geben Sie auf der ersten Seite der Prüfungsanmeldung entsprechende Fehltage seit Beginn der Ausbildung bzw. Umschulung an.
Für die Berechnung der Fehlzeiten ist die Basis 220 Arbeitstage / Jahr. Bei der Berechnung wird der tatsächliche Zeitraum bis zum Meldedatum berücksichtigt.
Ausbildung
Christian Reuter
Tel.: 0651 9777-350
reuter@trier.ihk.de