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IHK Trier


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  • Fehlzeiten

    während der Ausbildung

  • Foto: Christian Reuter
    Ausbildung

    Christian Reuter

    Tel.: (06 51) 97 77-3 50
    Fax: (06 51) 97 77-3 05
    reuter@trier.ihk.de

    Foto: Eda Cenikli
    Ausbildung

    Eda Cenikli

    Tel.: (06 51) 97 77-3 54
    Fax: (06 51) 97 77-3 05
    cenikli@trier.ihk.de

    Foto: Beate Schranz
    Ausbildung

    Beate Schranz

    Tel.: (06 51) 97 77-3 51
    Fax: (06 51) 97 77-3 05
    schranz@trier.ihk.de

    Foto: Bernarda Hensel
    Ausbildung

    Bernarda Hensel

    Tel.: (06 51) 97 77-3 53
    Fax: (06 51) 97 77-3 05
    hensel@trier.ihk.de

    Foto: Sarah Feilen
    Weiterbildung

    Sarah Feilen

    Tel.: (06 51) 97 77-7 59
    Fax: (06 51) 97 77-7 05
    feilen@trier.ihk.de

    Foto: Britta Pöhle
    Ausbildung

    Britta Pöhle

    Tel.: (06 51) 97 77-3 52
    Fax: (06 51) 97 77-3 05
    poehle@trier.ihk.de

    Foto: Larissa Conermann
    Ausbildung

    Larissa Conermann

    Tel.: (06 51) 97 77-3 56
    Fax: (06 51) 97 77-3 05
    conermann@trier.ihk.de

Die Fehlzeiten werden im Rahmen der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 abgefragt und sind für beide Prüfungstermine zulassungsrelevant. Die Zwischenprüfung findet ohne ein Anmeldeverfahren statt. 

Bitte geben Sie auf der ersten Seite der Prüfungsanmeldung entsprechende Fehltage seit Beginn der Ausbildung bzw. Umschulung an.
Für die Berechnung der Fehlzeiten ist die Basis 220 Arbeitstage / Jahr.

Ausbildungsdauer Ausbildungsdauer in Tagen
2 Jahre 440 Arbeitstage
3 Jahre 660 Arbeitstage
3,5 Jahre 770 Arbeitstage
Liegen Sie bei der Berechnung der Fehlzeiten über den 10 % der Ausbildungszeit, kann die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet sein. Es müssen bis zur Abschlussprüfung alle relevanten Ausbildungsinhalte vermittelt worden sein bzw. Nachweise über nachgeholte Ausbildungsinhalte vorliegen. Die Industrie- und Handelskammer Trier nutzt für diese Befragung unseren Fehlzeitenfragebogen. Wenn die Fehlzeiten hochgerechnet auf die bereits abgelegte Ausbildungszeit, mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 einen Grenzwert von 17 % überschreiten, müssen wir als zuständige Stelle kontrollieren, ob die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Hier schreiben wir ebenfalls das Ausbildungsunternehmen an und bitten um eine Stellungnahme. Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Kammer, hält sie diese nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

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