Die Fehlzeiten werden im Rahmen der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 abgefragt und sind für beide Prüfungstermine zulassungsrelevant. Die Zwischenprüfung findet ohne ein Anmeldeverfahren statt.
Bitte geben Sie auf der ersten Seite der Prüfungsanmeldung entsprechende Fehltage seit Beginn der Ausbildung bzw. Umschulung an.
Für die Berechnung der Fehlzeiten ist die Basis 220 Arbeitstage / Jahr.
Ausbildung
Christian Reuter
Tel.: (06 51) 97 77-3 50
Fax: (06 51) 97 77-3 05
reuter@trier.ihk.de