Die IHK berät bei der Wahl der Unternehmensbezeichnung und der Firma.
Dabei bietet sie umfangreiche Firmenrecherchen an. So kann
sichergestellt werden, dass der gewählte Name nicht nur firmen-,
sondern auch wettbewerbsrechtlich gesichert ist.
Die IHK nimmt zu den Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister
gutachtlich Stellung. Sie erhält über alle Handelsregistereintragungen
eine Benachrichtigung und kann deshalb Auskünfte über die Eintragungen
erteilen und für ihre Mitglieder Handelsregisterbescheinigungen
ausstellen, die vor allem bei der Geschäftsanbahnung häufig verlangt
werden.
Mit den unter Downloads eingestellten Merkblättern will die IHK Tipps und Hilfestellungen geben.
Die vorgeschriebenenAngaben auf Geschäftsbriefen für die einzelnen Rechtsformen
finden Sie in nachfolgenden Muster-Geschäftsbriefbogen:
AG
Einzelfirma
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
GmbH
GmbH & Co. KG
KG
KGT (Kleingewerbetreibender)
OHG
UG (haftungsbeschränkt)
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Zweigstelle einer Limited
Recht und Steuern
Reinhard Neises
Tel.: (06 51) 97 77-4 50
Fax: (06 51) 97 77-4 05
neises@trier.ihk.de