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Firmenrecht

Das Firmenrecht ist vor allem im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und dient zur Kennzeichnung des Unternehmens im Geschäftsverkehr. Nur wer im Handelsregister als dem Register der Vollkaufleute eingetragen ist, darf eine Firma führen. Betriebe, die nicht eingetragen sind, müssen ihren Vor- und Familiennamen verwenden, können daneben aber auch eine Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung benutzen. Die Arbeit der Kammer erstreckt sich auf:
  • Information und Beratung zur Wahl der Rechtsform und des Firmennamens
  • Stellungnahme gegenüber den Amtsgerichten zu Handelsregistereintragungen
  • Handelsregisterauskünfte
  • Schutz von Firma und Geschäftsbezeichnung

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