01.07.2008
Flugplatz Bitburg: Anschubfunktion erfüllt.
Dieser Text ist vom 01.07.2008 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Standpunkt von IHK-Präsident Peter Adrian
Die IHK Trier ist nach wie vor von der Bedeutung des Konversionsprojektes „Flugplatz Bitburg“ für die wirtschaftliche Entwicklung der Region überzeugt und wird seine Entwicklung auch weiter unterstützen. Das haben die Mitglieder unserer
IHK-Vollversammlung in ihrer Sitzung am 18. Juni noch einmal bekräftigt. Zugleich stellten Sie jedoch fest, dass dies künftig nicht mehr auf dem Wege einer kapitalmäßigen Beteiligung geschehen könne, denn mit der in den nächsten Wochen zu erwartenden Instrumentenfluggenehmigung sei die Anschubfunktion des Projektes durch die IHK erfüllt. Präsident und Hauptgeschäftsführer wurden beauftragt, einen Verkauf des von der IHK gehaltenen Kapitalanteils an einen privaten Investor in die Wege zu leiten.
Hintergrund für diese Entscheidung sind die Grenzen, die das IHK-Gesetz und einschlägige Gerichtsurteile aufzeigen, die einer IHK nur das Anschieben eines zivilen Flugplatzprojektes erlauben. In dieser Phase des Auf-den-Weg-Bringens kann sie sich auch kapitalmäßig beteiligen, um auf diese Weise das von der IHK verfolgte Gesamtinteresse an einer Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu unterstützen. Mit dem Vorliegen der Instrumentenfluggenehmigung wird neben der 2003 erfolgten Genehmigung des Verkehrslandeplatzes Bitburg eine hinreichende rechtliche Klarheit über die Möglichkeiten der Betriebsaufnahme gegeben sein. Danach muss eine IHK ihre kapitalmäßige Beteiligung beenden.
Seit 1994 hat sich auf dem Flugplatz in Bitburg mit seiner Vielzahl von Gewerbeansiedlungen eines der erfolgreichsten Konversionsprojekte in Rheinland-Pfalz entwickelt. So lange haben wir uns auch für dieses Projekt tatkräftig engagiert. Jetzt geht es darum, eine bereits vorliegende Nachtfluggenehmigung und die zu erwartende Instrumentenfluggenehmigung dazu zu nutzen, die Ansiedlung von flugaffinem Gewerbe zu forcieren. Das wird sicher nicht leicht, denn die Konkurrenz nicht nur mit den umliegenden Flughäfen ist groß. Bitburg braucht eine klare Entscheidung hinsichtlich der künftigen Nutzung, die nur in einer Nischenstrategie liegen kann. Dazu bedarf es sicher sowohl einer beharrlichen Akquisitionsarbeit als auch starker Partner.
An dieser Entwicklungsarbeit wird sich auch die IHK Trier weiter beteiligen, zum Beispiel mit einer beratenden Stimme im Aufsichtsrat der Flugplatz Bitburg GmbH. Auch das hat die IHK-Vollversammlung als klaren Auftrag formuliert. Wir sind zuversichtlich, dass die Genehmigungen an sich in der heutigen Zeit bereits einen Standortvorteil darstellen und das langjährige Festhalten an dieser Vision eines Tages auch wirtschaftliche Früchte tragen wird.
Hintergrund für diese Entscheidung sind die Grenzen, die das IHK-Gesetz und einschlägige Gerichtsurteile aufzeigen, die einer IHK nur das Anschieben eines zivilen Flugplatzprojektes erlauben. In dieser Phase des Auf-den-Weg-Bringens kann sie sich auch kapitalmäßig beteiligen, um auf diese Weise das von der IHK verfolgte Gesamtinteresse an einer Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu unterstützen. Mit dem Vorliegen der Instrumentenfluggenehmigung wird neben der 2003 erfolgten Genehmigung des Verkehrslandeplatzes Bitburg eine hinreichende rechtliche Klarheit über die Möglichkeiten der Betriebsaufnahme gegeben sein. Danach muss eine IHK ihre kapitalmäßige Beteiligung beenden.
Seit 1994 hat sich auf dem Flugplatz in Bitburg mit seiner Vielzahl von Gewerbeansiedlungen eines der erfolgreichsten Konversionsprojekte in Rheinland-Pfalz entwickelt. So lange haben wir uns auch für dieses Projekt tatkräftig engagiert. Jetzt geht es darum, eine bereits vorliegende Nachtfluggenehmigung und die zu erwartende Instrumentenfluggenehmigung dazu zu nutzen, die Ansiedlung von flugaffinem Gewerbe zu forcieren. Das wird sicher nicht leicht, denn die Konkurrenz nicht nur mit den umliegenden Flughäfen ist groß. Bitburg braucht eine klare Entscheidung hinsichtlich der künftigen Nutzung, die nur in einer Nischenstrategie liegen kann. Dazu bedarf es sicher sowohl einer beharrlichen Akquisitionsarbeit als auch starker Partner.
An dieser Entwicklungsarbeit wird sich auch die IHK Trier weiter beteiligen, zum Beispiel mit einer beratenden Stimme im Aufsichtsrat der Flugplatz Bitburg GmbH. Auch das hat die IHK-Vollversammlung als klaren Auftrag formuliert. Wir sind zuversichtlich, dass die Genehmigungen an sich in der heutigen Zeit bereits einen Standortvorteil darstellen und das langjährige Festhalten an dieser Vision eines Tages auch wirtschaftliche Früchte tragen wird.