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  • 14.01.2022

    Förderung "Go-Digital" erweitert

    Die Förderung unterstützt bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und Strukturen mit zwei neuen Modulen: "Digitalisierungsstrategie" und "Datenkompetenz"

  • Foto: Christian Kien
    Innovation, Umwelt, Energie

    Christian Kien

    Tel.: 0651 9777-540
    Fax: 0651 9777-505
    kien@trier.ihk.de

Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) wird bis zum Ende des Jahres 2024 verlängert. Für die drei Jahre stellt das BMWi insgesamt Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro zur Verfügung. Die neue Richtlinie ist am 1.1.2022 in Kraft getreten und bringt einige Neuerungen mit sich, unter anderem zwei zusätzliche Fördermodule.
Das Programm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung in nunmehr fünf Bereichen voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz (NEU) und Digitale Markterschließung (NEU). Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen die Betriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung gefördert werden.


Das sind die Neuerungen ab dem 1.1.2022:

Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert.
Bewilligungen in 2022 können nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen die Bewilligung noch nicht erfolgt ist.
Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 01.01.2022 – 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden; gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen.
Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite.
Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein.
Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen.
Außerdem werden zwei neue Fördervarianten eingeführt:

Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt.
Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen.
Mit Start der neuen Förderrichtlinie können auch Anträge auf Autorisierung als Beratungsunternehmen in „go-digital“ gestellt werden. Insbesondere in den neuen Modulen „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ („go-data“) besteht ein großer Bedarf an qualifizierten Beraterinnen und Beratern.

Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de

Die neue Förderrichtlinie finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bundesanzeiger-richtlinie-foerderprogramm-go-digital.html
Sie ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist.

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