Bildungsfreistellung für Fortbildungslehrgänge der IHK Trier
Arbeitnehmer, die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Rheinland-Pfalz haben, können beim Arbeitgeber grundsätzlich eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke des Besuchs einer Fortbildungsveranstaltung beantragen. Die Überprüfung der Antragstellung auf Anerkennung für Fortbildungen bei der IHK erfolgt im Einzelfall. Näheres entnehmen Sie bitte dem Dokument, das Sie anbei zum Download finden.