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Motiv: Blaue Coronaviren schweben vor einem dunklen Hintergrund. (Foto:  Ahmet Aglamaz - stock.adobe.com)
(Foto: Ahmet Aglamaz - stock.adobe.com)
  • 01.08.2024

    Fristablauf 30.9.2024: Jetzt Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen einreichen

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    glaeser@trier.ihk.de

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Daran erinnert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK).

Rückforderung vermeiden
Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) vollständig zurückgefordert werden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September 2024 eingereicht werden. Durch die fristgemäße Einreichung können diese negativen Konsequenzen vermieden werden. Fehlende Unterlagen sind laut Ministerium erforderlichenfalls beizubringen und die prüfenden Dritten bei der Einreichung der Schlussabrechnung zu unterstützen.

Derzeit seien noch rund 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, damit die endgültige Förderhöhe für die von starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbständigen von den Bewilligungsstellen der Länder berechnet werden könne. Bislang seien rund 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht worden.

Anträge vorläufig bewilligt
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurden die zumeist auf Prognosebasis eingereichten Anträge zunächst vorläufig bewilligt. Konzeptionell war von Beginn an ein nachträglicher Abgleich der Prognoseangaben mit der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung in einer Schlussabrechnung vorgesehen. Auch IHKs und DIHK hatten empfohlen, die Überprüfungsprozesse in dieser außergewöhnlichen Situation nicht an den Anfang zu stellen, sondern an das Ende der Förderung zu verlagern.

Länder haben 197.000 Schlussbescheide erteilt

Die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsplattform des Bundes unter verbindlicher Einbindung von prüfenden Dritten.
Die Bewilligungsstellen der Länder haben, so das BMWK, über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. In mehr als zwei Drittel der geprüften Schlussabrechnungen werden die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt (36 Prozent) oder eine Nachzahlung (41 Prozent) gewährt. Rund 24 Prozent der Schlussbescheide enthalten Rückzahlungsforderungen.

Einsatz der IHK für Unternehmen
Die IHK-Organisation hat sich während der Pandemie sehr intensiv für die betroffenen Unternehmen eingesetzt. Was dadurch erreicht wurde, haben wir hier zusammengestellt (Stand Mitte 2022).

Weitere BMWK- Informationen:
Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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