Bankfachwirte haben einen sehr verantwortungsvollen Job, sie arbeiten mit hohen Geldbeträgen, informieren Kunden korrekt oder prüfen Kredite. Genauigkeit und Zuverlässigkeit und eine strukturierte, analytische Arbeitsweise sind wichtige Eigenschaften der Fachwirte.
Das Arbeitsumfeld für Bankfachwirte ist vielfältig. Der klassische Arbeitsort für Bankfachwirte ist ihr Büro, aber auch die Schalterhalle ihres Instituts. Sie beraten Privat- und Firmenkunden. Die Teilnahme an Tagungen und Konferenzen sorgt zusätzlich für Abwechslung im Arbeitsalltag.
In diesem Zusammenhang üben sie folgende Aufgaben aus:
- Betreuung und Beratung von Kunden in allen Bereichen der Kreditwirtschaft
- Qualifizierte Sachbearbeitungsaufgaben wie Prüfung der Kreditwürdigkeit, Ausarbeitung von Kreditverträgen oder Abwicklung der Immobilienfinanzierung
- Controlling, Revision, Überwachung und Kontrolle gesetzlicher Vorschriften und innerbetrieblicher Richtlinien
- Leitung der Geschäftsstelle (organisatorisch, fachlich und personell)
Berufliche Qualifikation
Bankfachwirte sind Finanzexperten, die in allen Feldern der Finanzwirtschaft qualifizierte Aufgaben übernehmen können.
- Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
- Betriebswirtschaft
- Recht
- Volkswirtschaft
- Privatkundengeschäft
- Firmenkundengeschäft
- Immobiliengeschäft
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Bankfachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 1. März 2000 (BGBl. I S. 193), die zuletzt durch Artikel 16 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Bankkaufmann / Bankkauffrau oder Sparkassenkaufmann / Sparkassenkauffrau und danach mindestens 2 Jahre Berufspraxis
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf sowie zusätzlich mindestens 3 Jahre Berufspraxis
- mindestens 6 Jahre Berufspraxis in der Kreditwirtschaft