Weiterbildung
Heike Düpre
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Prüfungsteile | Prüfungsbereiche/ Handlungsbereiche |
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§ 11: Schriftlicher Prüfungsteil
(1) Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. (2) Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Jede Aufgabenstellung umfasst mehrere Aufgaben. (3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten. |
Handlungsbereiche nach §4:
1. unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten 2. normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten 3. nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren 4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten 5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.. |
§ 12: Mündlicher Prüfungsteil | (1) Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat. (2) Der mündliche Prüfungsteil ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen. § 10 Absatz 3 gilt entsprechend. (3) In dem mündlichen Prüfungsteil soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Fachinhalte angemessen und sachgerecht zu kommunizieren. Dabei sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen. (4) Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle Handlungsbereiche nach § 4, wobei der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich nach § 4 Nummer 5 liegen soll. (5) Der mündliche Prüfungsteil soll nicht länger als 45 Minuten dauern |
§ 13: Projektbezogener Prüfungsteil
(Durchführung erst nach erfolgreichem Abschluss des schrfitlichen und mündlichen Prüfungsteils) |
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