Die erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren Prüfungsteilnehmer/-innen für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen und Versicherungen.
In diesem Zusammenhang üben sie folgende Aufgaben aus:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Berufliche Qualifikation
Als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen eignet man sich Kenntnisse an, die für eine Vielzahl an Herausforderungen im sozialen und gesundheitsfördernden Bereich von Bedeutung sind.
- Verwaltungsaufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen
- Schnittstelle zwischen Management und sozialem Bereich
- Personal- oder Qualitätsmanagement
- Administrative und leitende Aufgaben
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1679), die zuletzt durch Artikel 56 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem mindestens dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in §1 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen" genannten Aufgaben haben. Ehrenamtliche Tätigkeiten werden dabei berücksichtigt. Darüber hinaus können Sie zur Prüfung auch zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben haben, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hierbei handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung, die für alle prüfenden Industrie- und Handelskammern gilt.