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GEPRÜFTE/R HANDELSFACHWIRT/IN

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Handelsfachwirte sind in den verschiedenen Bereichen des Einzelhandels, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel tätig. Sie planen, koordinieren, steuern und kontrollieren handelsspezifische Geschäftsprozesse, vor allem in den betrieblichen Funktionsbereichen Ein- und Verkauf, Marketing und Vertrieb, Logistik oder Personal. Sie erledigen Aufgaben im Rechnungswesen und bereiten Entscheidungen für die Geschäftsleitung vor. In ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen führen sie Mitarbeiter*innen, fördern deren berufliche Entwicklung und Weiterbildung, organisieren die Berufsausbildung und führen sie durch.

Berufliche Qualifikation

Geprüfte Handelsfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:

  • Unternehmensführung und -steuerung
  • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
  • Handelsmarketing
  • Beschaffung und Logistik
  • Vertriebssteuerung
  • Handelslogistik
  • Einkauf
  • Außenhandel

Nachweis der Qualifikation

Die unter „Berufliche Qualifikation“ beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Handelsfachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 13. Mai 2014 (BGBl. Nr. 20, S. 527), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 73 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

Voraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
  • den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben.

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