Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

GEPRÜFTE/R INDUSTRIEMEISTER/IN METALL

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Industriemeister/innen sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung Produktion“, „Betriebserhaltung Infrastruktur“ sowie „Fertigung und Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

Industriemeister/innen sind technische Experten/innen in Industrieunternehmen und im verarbeitenden Gewerbe. Sie haben eine Führungsposition inne und leiten meist Ihre eigene Produktionsabteilung. Dort steuern, überwachen und sichern sie industrielle Herstellungsprozesse. Dies umfasst die Ermittlung des Ressourcenbedarfs, die Bereitstellung und Betreuung von Mitarbeitern sowie das Qualitätsmanagement. Als Industriemeister/in hast Du eine verantwortungsvolle Position und übernimmst verstärkt organisatorische Aufgaben.

Warum Industriemeister werden?

Der Abschluss zum/r Industriemeister/in ist eine Aufstiegsfortbildung, welche auf die vorhandene berufliche Ausbildung und Erfahrung aufbaut.  Durch die Weiterbildung erlernt man komplexe planerische Aufgaben und Aktivitäten auszuführen. Als Fach- und Führungskraft arbeitet man hauptsächlich in industriellen Produktionen großer Unternehmen. Industriemeister/innen sorgen für den reibungslosen Ablauf. In der Produktion organisierst man bspw. das Personal, erstellt Schichtpläne und ist für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen verantwortlich.  Man stellt zudem sicher, dass alle benötigten Betriebsmittel in ausreichender Menge und Qualität vorhanden sind. Ebenfalls wichtig ist auch die Güte der hergestellten Produkte, die mit Methoden des Qualitätsmanagements geprüft werden.

Welche Fachrichtungen gibt es?


Es gibt über 50 verschiedene Fachrichtungen. Am beliebtesten sind die Fachrichtungen Metall, Elektrotechnik und Chemie, die viele diverse Bildungseinrichtungen anbieten. Für annähernd jede industrielle Branche existieren weiterhin noch zusätzliche Fachrichtungen, beispielsweise den Industriemeister Papier, Kunststoff oder Holz.

Fachrichtung Metall


Industriemeister/innen im Fachbereich Metall sind verantwortlich für reibungslose Abläufe in der Produktion, müssen den Qualitätsstandard überprüfen und sind zeitgleich verantwortlich für die Bereiche Arbeitsschutz und Unfallverhütung.

Berufliche Qualifikation

Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Metall verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

Fachübergreifende Basisqualifikationen

  • Anwenden von technisch naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten
  • Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikationen


  • im Handlungsbereich „Technik“
    • Produktionsabläufe und -anläufe veranlassen und überwachen sowie Betriebsstörungen erkennen und beseitigen
    • Energieversorgung im Betrieb sicherstellen
    • Arbeitsplätze einrichten und Arbeitssicherheit gewährleisten
    • Qualitäts- und Quantitätsvorgaben umsetzen
    • Verbesserungsprozess steuern
  • im Handlungsbereich „Organisation“
    • Arbeitsabläufe planen, umsetzen und überwachen
    • Kapazitäts- und Kostenpläne erstellen, Kostenentwicklung und Budgetvorhaben überwachen
    • Innovationen umsetzen
    • Termine überwachen
    • Informationsfluss und Zusammenarbeit sichern
    • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten
  • im Handlungsbereich „Führung und Personal“
    • Personal- und Personalentwicklungsbedarf planen
    • Mitarbeiter führen, motivieren und fördern
    • Entwicklung und Qualifizierung der Mitarbeiter und der Auszubildenden gewährleisten
    • Qualitätsmanagementziele umsetzen und Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter fördern
    • Kunden und Lieferanten beraten und betreuen

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

Nachweis der Qualifikation

Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Metall aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 12. Dezember 1997 (BGBl I, S. 2923ff.), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 14. der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

Voraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und zu den oben genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Industriemeisters haben.

Seitenfuß