Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

GEPRÜFTE/R INDUSTRIEMEISTER/IN PRINTMEDIEN

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Industriemeister/innen sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung Produktion“, „Betriebserhaltung Infrastruktur“ sowie „Fertigung und Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

Industriemeister/innen sind technische Experten/innen in Industrieunternehmen und im verarbeitenden Gewerbe. Sie haben eine Führungsposition inne und leiten meist Ihre eigene Produktionsabteilung. Dort steuern, überwachen und sichern sie industrielle Herstellungsprozesse. Dies umfasst die Ermittlung des Ressourcenbedarfs, die Bereitstellung und Betreuung von Mitarbeitern sowie das Qualitätsmanagement. Als Industriemeister/in hast Du eine verantwortungsvolle Position und übernimmst verstärkt organisatorische Aufgaben.

Warum Industriemeister werden?

Der Abschluss zum/r Industriemeister/in ist eine Aufstiegsfortbildung, welche auf die vorhandene berufliche Ausbildung und Erfahrung aufbaut.  Durch die Weiterbildung erlernt man komplexe planerische Aufgaben und Aktivitäten auszuführen. Als Fach- und Führungskraft arbeitet man hauptsächlich in industriellen Produktionen großer Unternehmen. Industriemeister/innen sorgen für den reibungslosen Ablauf. In der Produktion organisierst man bspw. das Personal, erstellt Schichtpläne und ist für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen verantwortlich.  Man stellt zudem sicher, dass alle benötigten Betriebsmittel in ausreichender Menge und Qualität vorhanden sind. Ebenfalls wichtig ist auch die Güte der hergestellten Produkte, die mit Methoden des Qualitätsmanagements geprüft werden.

Welche Fachrichtungen gibt es?

Es gibt über 50 verschiedene Fachrichtungen. Am beliebtesten sind die Fachrichtungen Metall, Elektrotechnik und Chemie, die viele diverse Bildungseinrichtungen anbieten. Für annähernd jede industrielle Branche existieren weiterhin noch zusätzliche Fachrichtungen, beispielsweise den Industriemeister Papier, Kunststoff oder Holz.

Fachrichtung Printmedien – Bachelor Professional in Print

Geprüfte Industriemeister/innen der Fachrichtung Printmedien arbeiten in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens, um Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie gestalten alle Arbeitsabläufe bei der Konzeption und Produktion von Printmedien, stellen sich flexibel auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements ein und sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.

Berufliche Qualifikation

Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Printmedien verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:

Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • im Handlungsfeld Medienproduktion,
    – Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
    – Printmedienproduktion
    – Druck- und Druckweiterverarbeitungsprozesse
    – Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssystem
  • im Handlungsfeld Führung und Organisation,
    – Personalmanagement
    – Marketing
    – Kosten- und Leistungsmanagement
    – Medienrechtliche Vorschriften

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

Nachweis der Qualifikation

Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Printmedien aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2894), zuletzt geändert am 26. März 2014 (BGBl. I S. 276f., Art. 11), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

Voraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Printmedien / einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Printmedien haben.

Seitenfuß