Problematisch für die Unternehmen ist, dass den Bescheiden der „Ruch der Dubiosität“ anhaftet, nicht zuletzt wegen der geringen Beträge. Und die Bundesanzeiger Verlag GmbH hat bereits selbst eine Liste unseriöser Anbieter erstellt, die nichts mit dem Register zu tun haben, aber dennoch die Zahlung von Gebühren verlangen.
Wie nun also Original und Fälschung unterscheiden? Da alle Angaben auf den Bescheiden auch der Homepage der Bundesanzeiger Verlag GmbH entnommen werden können, ist die einzig verlässliche Angabe die Bankverbindung. Nur wenn sich die folgende Bankverbindung auf dem Gebührenbescheid befindet, ist dieser echt und die Zahlung kann vorgenommen werden.
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE30 3705 0198 1934 4806 72
BIC COLSDE33XXX
IBAN DE30 3705 0198 1934 4806 72
BIC COLSDE33XXX
Doch Achtung:
Nach Auskunft einer Mitarbeiterin der Bundesanzeiger Verlag GmbH gilt diese Bankverbindung nur für die Gebührenbescheide. Für kostenpflichtige Leistungen des Transparenzregisters, z. B. Hinterlegung neuer Daten, befindet sich auf der hierüber ausgestellten Rechnung die folgende Bankverbindung:
Postbank Köln
IBAN DE57 3701 0050 0000 3995 09
BIC PDNKDEFF
IBAN DE57 3701 0050 0000 3995 09
BIC PDNKDEFF
Sollte ein Unternehmen eine Rechnung über kostenpflichtige Leistungen von der Bundesanzeiger Verlag GmbH erhalten, ist der Rechnungsbetrag, sofern eine Leistung auch in Anspruch genommen wurde, ausschließlich auf dieses Konto zu entrichten. Ist dieses nicht auf der Rechnung angegeben, sollte die Rechnung umgehend an die Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergeleitet und Strafanzeige erstattet werden.