Mit dem Beitritts Georgiens zum Versandübereinkommen besteht ab 1. Februar die Möglichkeit, Versandverfahren zu eröffnen, deren Beendigung in Georgien stattfinden soll, sowie alle weiteren Möglichkeiten des gemeinsamen Versandverfahrens zu nutzen, ohne dass ein TIR-Versandverfahren genutzt werden muss. Weitere Details enthält ATLAS-Info 0708/25.
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Gudrun Wewering
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