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  • 27.12.2024

    Gesplittete Grundsteuer B in Rheinland-Pfalz: Steuererhöhungen für Unternehmen absehbar

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    Fax: 0651 9777-405
    heesen@trier.ihk.de

In den vergangenen zwei Jahren haben mehr als drei Viertel der Kommunen die Grundsteuer B angehoben, damit schmilzt der Standortvorteil moderater Hebesätze in unserem Bundesland immer weiter. Mit der nun geplanten Einführung von gesplitteten Hebesätzen bei der Grundsteuer B wird sich dieser Trend verfestigen - eine zusätzliche kommunale Unternehmenssteuer droht zudem.

Worum es geht

Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und von der Politik eine Neuregelung bis spätestens 31.12.2024 verlangt. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich früh auf das sogenannte Bundesmodell mit einer Hebesatzeinheitlichkeit zwischen Wohn- und Geschäftsgebäuden festgelegt. Die rheinland-pfälzischen IHKs haben sich für ein bürokratieärmeres Modell ausgesprochen. Am 18.12.2024 haben die regierungstragenden Fraktionen im Plenum kurzfristig einen Gesetzesentwurf eingebracht, der den Kommunen ab dem 1.1.2025 die Möglichkeit zur Erhebung unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt. Einmal eingeführt, kann über eine Anpassung der Hebesätze auf Nicht-Wohngebäude leicht eine weitere Steuererhöhungsspirale in Gang gesetzt werden. Dies würde sich nachhaltig negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Kommunen im Standortwettbewerb auswirken. Betriebe werden in der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Lage in ihrer Substanz weiter geschwächt.

Was die Politik tun kann
Die politisch vom Bund und vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte aufkommensneutrale Wirkung der Grundsteuerreform ist bereits heute nicht mehr haltbar – auch nicht mit gesplitteten Hebesätzen bei der Grundsteuer B. Die Kommunen haben auch aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage ihre Hebesätze 2023 und 2024 großflächig und zum Teil massiv erhöht – auch über den gestiegenen Nivellierungshebesatz hinaus. Dabei sollten auch Unternehmen nach Umsetzung der Grundsteuerreform nicht mehr belastet werden als vorher.

Gesplittete Hebesätze führen für Unternehmen zudem zu mehr Planungsunsicherheit. Für Kommunen sind sie kein Beitrag zur Bürokratieentlastung und das Klagerisiko steigt. Es ist mit einer Flut von Widersprüchen gegen die Steuerbescheide – gerade bei gemischt genutzten Grundstücken und Immobilien – zu rechnen. Gesplittete Hebesätze sind auch kein geeignetes Instrument, die strukturbedingte Unterkapitalisierung der rheinland-pfälzischen Kommunen zu mindern.

Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft muss der einheitliche Grundsteuerhebesatz beibehalten werden. Noch eine Unternehmenssteuer braucht es angesichts der bereits hohen Gesamtsteuerlast nicht.
Statt das komplizierte Bundesmodell kurzfristig zu modifizieren, sollte der Landesgesetzgeber die Möglichkeit nutzen, auf ein unbürokratisches Modell umzuschwenken. Wichtig ist auch, für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen und das Konnexitätsprinzip stärker zu beachten.

Was die IHKs tun
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz steht im Verbund mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für eine Modernisierung und nachhaltige Vereinfachung des Steuerrechts. Im Fokus stehen dabei eine moderate Steuerlast, ein reduzierter Verfahrensaufwand, eine effiziente Verwendung der Steuermittel und die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.

Die DIHK gibt eine Übersicht über die Realsteuerhebesätze der Kommunen in Deutschland mit über 20.000 Einwohnern heraus. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz nimmt die Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz in den Fokus. Die Übersichten ermöglichen interkommunale Vergleiche, auch im Zeitablauf.

Die IHKs analysieren außerdem kommunale Haushalte, geben Auskünfte zu allgemeinen Steuerthemen und informieren über aktuelle Änderungen oder unternehmensrelevante Entscheidungen zum Steuerrecht. Die IHKs organisieren zudem Veranstaltungen zu ausgewählten steuerlichen Themen. Für konkrete steuerliche Fragen des eigenen Betriebs bieten die IHKs in Kooperation mit Steuerberatern regelmäßig Steuerberatersprechtage an. Die rheinland-pfälzischen IHKs bringen sich in den Ausschuss Steuern und Finanzen der DIHK ein und agieren damit auch auf Bundesebene.

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