01.04.2006
Gewarnt ist gewappnet
Dieser Text ist vom 01.04.2006 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Wie sich Unternehmen vor Wirtschaftsspionage schützen können
Spione und Agenten sind auch nicht mehr, was sie mal waren: Der neue Bond ist blond und statt die Menschheit vor Fieslingen wie Gerd Fröbe, Curd Jürgens oder Klaus Maria Brandauer zu retten, müssen Verfassungsschützer im richtigen Leben zunehmend die von der Wirtschaftsspionage ausgehenden Gefahren bekämpfen. Deshalb haben die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Rheinland-Pfalz, deren Verbände, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, das Innen- und das Wirtschaftsministerium beschlossen, eine so genannte „erweiterte Sicherheitspartnerschaft” zu bilden.
SICHERHEITSPARTNERSCHAFT IN RHEINLAND-PFALZ VEREINBART
Peter Wilkesmann, Kriminaldirektor im rheinland-pfälzischen Innenministerium, erläutert, was es mit der „erweiterten Sicherheitspartnerschaft“ auf sich hat: „In Rheinland-Pfalz besteht bereits seit vielen Jahren eine Sicherheitspartnerschaft zwischen der gewerblichen Wirtschaft und der Spionageabwehr des Verfassungsschutzes, die durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit geprägt ist. Die erweiterte Sicherheitspartnerschaft ist eine Antwort auf die veränderte Sicherheitslage, die verlangt, dass Gefährdungspotenziale von Wirtschaft und Staat gemeinsam, aber aus verschiedenen Blickwinkeln, betrachtet und analysiert werden.” Vor allem dem stark exportorientierten rheinland-pfälzischen Mittelstand soll es dadurch ermöglicht werden, geeignete Schutzmaßnahmen gegen Wirtschaftsspionage, Proliferation (Verbreitung von Massenvernichtungswaffen einschließlich Vorprodukte, Know-how und Waffenträgersysteme), Sabotage, Extremismus und Terrorismus sowie die vielfältigen Formen der Wirtschaftskriminalität zu ergreifen. „Das koordinierte Miteinander von Sicherheitsbehörden und Wirtschaft in der Entwicklung passgenauer Präventions- und Bekämpfungskonzepte führt dabei zu einem deutlichen Plus an Sicherheit”, sagt Wilkesmann.
Der Verfassungsschützer weiß, dass in der öffentlichen Diskussion häufig nicht zwischen Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung, der so genannten Industriespionage unterschieden wird. „Bei Konkurrenzausspähung handelt es sich um die Ausforschung, die ein konkurrierendes Unternehmen gegen ein anderes betreibt. Unter Wirtschaftsspionage ist dem gegenüber nur die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben zu verstehen.” Für die Bekämpfung der Konkurrenzspionage ist der Verfassungsschutz allerdings nicht zuständig, Fälle von Marken- und Produktpiraterie sind Sache des Zolls und der Polizei.
Aber was gegen die Wirtschaftsspionage hilft, hilft ebenso gegen die Industriespionage: „Geht die Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben von einem fremden Nachrichtendienst aus (Wirtschaftsspionage), so ist die Bekämpfung dieser nachrichtendienstlichen Tätigkeit Aufgabe der Spionageabwehr des Bundes und der Länder. Für Unternehmen in Rheinland-Pfalz ist Ansprechpartner die Verfassungsschutzabteilung im Innenministerium in Mainz”, sagt Wilkesmann.
AUSSPÄHUNGEN ODER WIRTSCHAFTSSPIONAGE?
In der Praxis lasse sich anfangs eher selten entscheiden, „ob hinter den Ausspähungsbemühungen ein fremder Staat oder ein Konkurrenzunternehmen steht”, sagt Wilkesmann. „Der Verfassungsschutz, der nicht dem Strafverfolgungszwang unterliegt, sieht sich solange in der Verantwortung bis ein Fall von Wirtschaftsspionage ausgeschlossen werden kann”. Dies ist dem Verfassungsschutz möglich, weil er nicht dem so genannten Legalitätsprinzip, sondern dem Opportunitätsprinzip unterliegt. „Daher kann der Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Hinweise vertraulich behandeln und der gewerblichen Wirtschaft Hilfe anbieten, vor allem bei Sachverhalten und in Grenzfällen, in denen ansonsten polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ausgelöst werden müssen. Dieses Opportunitätsprinzip findet jedoch dann seine Grenze, wenn es um die Verfolgung schwerer und schwerster Straftaten geht”, sagt Wilkesmann.
Jedes Unternehmen in Rheinland-Pfalz soll sich in jedem Fall an den Verfassungsschutz wenden, sagt Wilkesmann, „wenn es sich aufgrund seiner innovativen Produktpalette oder seines schützenwerten Wissens als ein potenzielles Opfer von Spionage sieht” und Beratung über vorbeugende Maßnahmen braucht. Allgemeine Informationen sind auch bei der Vereinigung für die Sicherheit in der Wirtschaft (VSW) und selbstverständlich auch bei der IHK erhältlich.
SCHUTZKONZEPTE ENTWICKELN
Jedes Unternehmen könne sich gegen illegalen Know-how-Abfluss wehren. In der Spionageabwehr und damit auch im Bereich der Wirtschaftsspionage gelte die Regel „Gewarnt ist gewappnet“. „Kennen die Unternehmen die Gefahren der Wirtschaftsspionage und sind sie sich über die Ziele und Methoden fremder Nachrichtendienste bewusst, so ist es ein Einfaches, spezielle Schutzkonzepte zu entwickeln“. Die erweiterte Sicherheitspartnerschaft sei ein ideales Instrument für Unternehmen und Verfassungsschutz „im vertrauensvollen Dialog individuell abgestimmte Abwehrmaßnahmen zu implementieren”, sagt Wilkesmann. Vor allem und zuerst gehe es aber darum, bei den Unternehmen das Bewusstsein für die Bedrohung zu schärfen. „Vielen sind die Gefahren nicht bekannt, die beispielsweise bei einem Markeintritt in China drohen”. China und Russland gehören nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes derzeit zu den aktivsten Staaten in Sachen Wirtschaftsspionage.
Die Globalisierung sei auch dafür verantwortlich, dass sich die Spionageziele von Schwellenländern und entwickelten Industriestaaten immer mehr angleichen. „Dabei handelt es sich bei den Tätern aus den entwickelten Staaten grundsätzlich nicht um Nachrichtendienste, sondern um Konkurrenten. Die Schwellenländer setzen ihre Nachrichtendienste ein, um einen etwaigen technologischen Rückstand aufzuholen”. Wilkesmann hat die Interessenschwerpunkte in einer Liste zusammengefasst:
„Die Methoden der Wirtschaftsspionage stehen in enger Abhängigkeit zur rechtsstaatlichen Verfassung eines Staates. Je geringer diese ausgeprägt ist, desto menschenverachtender sind Spionagepraktiken”, sagt Wilkesmann.
Nützliche (Internet-) Adressen
Verfassungsschutz des Landes Rheinland-Pfalz: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Abteilung 6, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz, Telefon: (0 61 31) 16 37 72, Telefax: -16 36 88, E-Mail: abteilung6@ism.rlp.de, www.verfassungsschutz.rlp.de und www.ism.rlp.de/flash_main.asp?was=is
Informationsbroschüre des Verfassungsschutzes zum Thema Wirtschaftsspionage:
www.ism.rlp.deflash_main.asp?was=is
und bei der
IHK Trier: Christina Grewe, Geschäftsbereich International, Telefon: (06 51) 97 77-2 20, Telefax: -2 05, E-Mail: grewe@trier.ihk.de
Vereinigung für Sicherheit in der Wirtschaft: www.vsw-service.de/
Was sein muss…
Kriminaldirektor Peter Wilkesmann vom rheinland-pfälzischen Innenministerium hat zehn Tipps und Hinweise zusammengestellt, die Unternehmen unbedingt beachten sollten, wenn sie sich gegen Wirtschafts- und Industriespionage wappnen wollen:
SICHERHEITSPARTNERSCHAFT IN RHEINLAND-PFALZ VEREINBART
Peter Wilkesmann, Kriminaldirektor im rheinland-pfälzischen Innenministerium, erläutert, was es mit der „erweiterten Sicherheitspartnerschaft“ auf sich hat: „In Rheinland-Pfalz besteht bereits seit vielen Jahren eine Sicherheitspartnerschaft zwischen der gewerblichen Wirtschaft und der Spionageabwehr des Verfassungsschutzes, die durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit geprägt ist. Die erweiterte Sicherheitspartnerschaft ist eine Antwort auf die veränderte Sicherheitslage, die verlangt, dass Gefährdungspotenziale von Wirtschaft und Staat gemeinsam, aber aus verschiedenen Blickwinkeln, betrachtet und analysiert werden.” Vor allem dem stark exportorientierten rheinland-pfälzischen Mittelstand soll es dadurch ermöglicht werden, geeignete Schutzmaßnahmen gegen Wirtschaftsspionage, Proliferation (Verbreitung von Massenvernichtungswaffen einschließlich Vorprodukte, Know-how und Waffenträgersysteme), Sabotage, Extremismus und Terrorismus sowie die vielfältigen Formen der Wirtschaftskriminalität zu ergreifen. „Das koordinierte Miteinander von Sicherheitsbehörden und Wirtschaft in der Entwicklung passgenauer Präventions- und Bekämpfungskonzepte führt dabei zu einem deutlichen Plus an Sicherheit”, sagt Wilkesmann.
Der Verfassungsschützer weiß, dass in der öffentlichen Diskussion häufig nicht zwischen Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung, der so genannten Industriespionage unterschieden wird. „Bei Konkurrenzausspähung handelt es sich um die Ausforschung, die ein konkurrierendes Unternehmen gegen ein anderes betreibt. Unter Wirtschaftsspionage ist dem gegenüber nur die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben zu verstehen.” Für die Bekämpfung der Konkurrenzspionage ist der Verfassungsschutz allerdings nicht zuständig, Fälle von Marken- und Produktpiraterie sind Sache des Zolls und der Polizei.
Aber was gegen die Wirtschaftsspionage hilft, hilft ebenso gegen die Industriespionage: „Geht die Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben von einem fremden Nachrichtendienst aus (Wirtschaftsspionage), so ist die Bekämpfung dieser nachrichtendienstlichen Tätigkeit Aufgabe der Spionageabwehr des Bundes und der Länder. Für Unternehmen in Rheinland-Pfalz ist Ansprechpartner die Verfassungsschutzabteilung im Innenministerium in Mainz”, sagt Wilkesmann.
AUSSPÄHUNGEN ODER WIRTSCHAFTSSPIONAGE?
In der Praxis lasse sich anfangs eher selten entscheiden, „ob hinter den Ausspähungsbemühungen ein fremder Staat oder ein Konkurrenzunternehmen steht”, sagt Wilkesmann. „Der Verfassungsschutz, der nicht dem Strafverfolgungszwang unterliegt, sieht sich solange in der Verantwortung bis ein Fall von Wirtschaftsspionage ausgeschlossen werden kann”. Dies ist dem Verfassungsschutz möglich, weil er nicht dem so genannten Legalitätsprinzip, sondern dem Opportunitätsprinzip unterliegt. „Daher kann der Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Hinweise vertraulich behandeln und der gewerblichen Wirtschaft Hilfe anbieten, vor allem bei Sachverhalten und in Grenzfällen, in denen ansonsten polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ausgelöst werden müssen. Dieses Opportunitätsprinzip findet jedoch dann seine Grenze, wenn es um die Verfolgung schwerer und schwerster Straftaten geht”, sagt Wilkesmann.
Jedes Unternehmen in Rheinland-Pfalz soll sich in jedem Fall an den Verfassungsschutz wenden, sagt Wilkesmann, „wenn es sich aufgrund seiner innovativen Produktpalette oder seines schützenwerten Wissens als ein potenzielles Opfer von Spionage sieht” und Beratung über vorbeugende Maßnahmen braucht. Allgemeine Informationen sind auch bei der Vereinigung für die Sicherheit in der Wirtschaft (VSW) und selbstverständlich auch bei der IHK erhältlich.
SCHUTZKONZEPTE ENTWICKELN
Jedes Unternehmen könne sich gegen illegalen Know-how-Abfluss wehren. In der Spionageabwehr und damit auch im Bereich der Wirtschaftsspionage gelte die Regel „Gewarnt ist gewappnet“. „Kennen die Unternehmen die Gefahren der Wirtschaftsspionage und sind sie sich über die Ziele und Methoden fremder Nachrichtendienste bewusst, so ist es ein Einfaches, spezielle Schutzkonzepte zu entwickeln“. Die erweiterte Sicherheitspartnerschaft sei ein ideales Instrument für Unternehmen und Verfassungsschutz „im vertrauensvollen Dialog individuell abgestimmte Abwehrmaßnahmen zu implementieren”, sagt Wilkesmann. Vor allem und zuerst gehe es aber darum, bei den Unternehmen das Bewusstsein für die Bedrohung zu schärfen. „Vielen sind die Gefahren nicht bekannt, die beispielsweise bei einem Markeintritt in China drohen”. China und Russland gehören nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes derzeit zu den aktivsten Staaten in Sachen Wirtschaftsspionage.
Die Globalisierung sei auch dafür verantwortlich, dass sich die Spionageziele von Schwellenländern und entwickelten Industriestaaten immer mehr angleichen. „Dabei handelt es sich bei den Tätern aus den entwickelten Staaten grundsätzlich nicht um Nachrichtendienste, sondern um Konkurrenten. Die Schwellenländer setzen ihre Nachrichtendienste ein, um einen etwaigen technologischen Rückstand aufzuholen”. Wilkesmann hat die Interessenschwerpunkte in einer Liste zusammengefasst:
- Unternehmens- und Marktstrategien
- Preisgestaltung und Konditionen, insbesondere bei großen Ausschreibungen
- Zusammenschluss und Absprachen von Unternehmen
- Informationen über Manager und deren unmittelbare Mitarbeiter
- Sparen eigener Entwicklungsaufwendungen
- Kenntnisse über Kostenstrukturen und strategische Daten
- Erfahrungswissen aus Entwicklung und Produktion
- Imageschädigung und Sabotage.
„Die Methoden der Wirtschaftsspionage stehen in enger Abhängigkeit zur rechtsstaatlichen Verfassung eines Staates. Je geringer diese ausgeprägt ist, desto menschenverachtender sind Spionagepraktiken”, sagt Wilkesmann.
Fred G. Schütz
Nützliche (Internet-) Adressen
Verfassungsschutz des Landes Rheinland-Pfalz: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Abteilung 6, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz, Telefon: (0 61 31) 16 37 72, Telefax: -16 36 88, E-Mail: abteilung6@ism.rlp.de, www.verfassungsschutz.rlp.de und www.ism.rlp.de/flash_main.asp?was=is
Informationsbroschüre des Verfassungsschutzes zum Thema Wirtschaftsspionage:
www.ism.rlp.deflash_main.asp?was=is
und bei der
IHK Trier: Christina Grewe, Geschäftsbereich International, Telefon: (06 51) 97 77-2 20, Telefax: -2 05, E-Mail: grewe@trier.ihk.de
Vereinigung für Sicherheit in der Wirtschaft: www.vsw-service.de/
Was sein muss…
Kriminaldirektor Peter Wilkesmann vom rheinland-pfälzischen Innenministerium hat zehn Tipps und Hinweise zusammengestellt, die Unternehmen unbedingt beachten sollten, wenn sie sich gegen Wirtschafts- und Industriespionage wappnen wollen:
- Nicht warten, bis der Spionagefall eingetreten ist.
- Aktuelle Informationen bei kompetenten Partnern einholen.
- Informationsschutz als wichtigen Bestandteil der Firmenphilosophie und Firmenstrategie verankern.
- Informationsschutz ist ein strategischer Erfolgsfaktor.
- Sicherheitsstandards regelmäßig analysieren.
- Ganzheitliches Sicherheitskonzept realisieren und permanent fortschreiben.
- Schutzmaßnahmen auf den Kernbestand zukunftssichernder Informationen konzentrieren.
- Einhaltung und Erfolg der Sicherheitsvorkehrungen kontrollieren, Sicherheitsverstöße sanktionieren – Führungskräfte haben Vorbildfunktion.
- „Frühwarnsystem" zur Erkennung von Know-how-Verlusten installieren.
- Auffälligkeiten und konkrete Hinweise konsequent verfolgen, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.