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GEPRÜFTE/R HANDELSFACHWIRT/IN
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Allgemeines
Die Weiterbildung zum/r Geprüften Handelsfachwirt/in vermittelt Ihnen spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie befähigt, qualifizierte Führungsaufgaben im Bereich Handel zu übernehmen. Handelsfachwirte arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel. Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.
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Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalt
Die Prüfung gliedert sich gemäß
Verordnung in folgende Teilprüfungen und Handlungsbereiche:
| Prüfungsteile |
Handlungsbereiche |
| Erste schriftliche Teilprüfung |
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
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| Zweite schriftliche Teilprüfung |
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik
sowie einen der Handlungsbereiche:
- Vertriebssteuerung
- Handelslogistik
- Einkauf
- Außenhandel
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| Mündliche Teilprüfung |
Präsentation
- Jeweils ein Handlungsbereich der ersten und zweiten schriftlichen Teilprüfung
Situationsbezogenes Fachgespräch
- Analyse betriebspraktischer Probleme
- Entwicklung, Bewertung und Vertretung von Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren
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Prüfungsablauf/-gliederung
| Prüfungsteile |
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Prüfungsinhalt |
| Erste schriftliche Teilprüfung |
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- Unternehmensführung und Steuerung
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
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| Zweite schriftliche Teilprüfung |
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- Handelsmarketing, Beschaffung und Logistik
- Gewählter Handlungsbereich
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| Mündliche Teilprüfung |
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- Präsentation
- Situationsbezogenes Fachgespräch
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Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Prüfung: Prüfungstermine, zugelassene Hilfsmittel und die Strukturierung etc.
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Zulassungsvoraussetzung
Gemäß
Verordnung ist zur ersten schriftlichen Teilprüfung zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlagerist oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist oder
- eine mindestens fünfjährige Berugspraxis nachweist.
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Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie
hier.
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Anmeldung zur Prüfung
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist gemäß
Verordnung bestanden, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen und in der mündlichen Teilprüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
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Prüfungsgebühren
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
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Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im
Weiterbildungs-Informations-System.