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  • Hillesheim, 3. Änderung Bebauungsplan „An der Kuhhol Teil 1“ – großflächiger Einzelhandel

  • Foto: Wilfried Ebel
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    Wilfried Ebel

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Stadt/Gemeinde

Hillesheim

Bezeichnung des Plans

"An der Kuhhol Teil 1" - 3. Änderung
großflächiger Einzelhandel

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

In der Stadt Hillesheim soll der bestehende Netto-Marken-Discountmarkt vergrößert werden. Der Betreiber, die Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG, möchte die Verkaufsfläche auf künftig ca. 1.000 m2 bis maximal 1.200 m2 erhöhen. Der bestehende Markt soll dazu teilweise abgerissen und mit verändertem Grundriss neu errichtet werden. Der Markt liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Kuhhol Teil I" der Stadt Hillesheim, dessen Ursprungsfassung aus dem Jahr 1997 stammt. Das Gebäude liegt innerhalb eines planungsrechtlichen Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO), die vorhandenen Stellplätze hingegen teilweise auch innerhalb eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO.

Da durch die angestrebte Erweiterung des Marktes die Schwelle der Großflächigkeit überschritten wird, ist es erforderlich, im Bebauungsplan hierfür ein „Sonstiges Sondergebiet (SO) gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel" auszuweisen. Für die Realisierung des geplanten Vorhabens ist somit die Änderung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans der Stadt Hillesheim „An der Kuhhol Teil I" erforderlich.

Der Geltungsbereich umfasst derzeit eine Fläche von rund 6.000 m². Aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen ist es möglich, dass sich diese Fläche im Zuge der weiteren Planung noch leicht verändert. 

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

05.06.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Stefan Rommelfanger




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