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  • Hinweisgeberschutzgesetz

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

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    Miriam Steup

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Ende 2019 ist die EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft getreten. Sie garantiert Hinweisgebern, sog. Whistleblowern, mehr Schutz und verpflichtet gleichzeitig öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Die aktuelle Koalition hat im April 2022 den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt, welcher am 27. Juli 2022 durch das Kabinett beschlossen wurde. Mit dem Inkrafttreten ist voraussichtlich Ende dieses Jahres zu rechnen.

Ein institutionelles Kernstück des Hinweisgeberschutzgesetzes stellen die internen und externen Meldestellen dar. So sind Arbeitgeber, die mindestens 50 Personen beschäftigen, verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und das Meldeverfahren entsprechend zu führen sowie ggf. Folgemaßnahmen zu ergreifen. Daneben soll eine zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet werden. Arbeitgeber, die bis zu 249 Mitarbeitende beschäftigen, haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, eine entsprechende Meldestelle einzurichten. Darüber hinaus besteht bei solchen Betrieben die Möglichkeit, mit anderen Unternehmen eine gemeinsame Meldestelle einzurichten.

Ein zentrales Schutzinstrument des Hinweisgeberschutzgesetzes besteht in dem Verbot von Repressalien, d.h. von Kündigungen, Abmahnungen, Versagungen einer Beförderung, geänderten Aufgabengebieten, Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierungen, Rufschädigungen oder Mobbing, die eine hinweisgebende Person aufgrund einer Meldung oder einer Offenlegung im Sinne dieses Gesetzes erleidet.

Verstößt der Arbeitgeber gegen das Repressalienverbot, macht er sich einerseits gegenüber dem Hinweisgeber schadensersatzpflichtig. Andererseits können derartige Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Herr Prof. Dr. Spaetgens, Fachanwalt für Medizinrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Experte im Bereich Compliance hat in einem Webinar der IHK Trier über das Hinweisgeberschutzgesetz informiert. Die PowerPoint-Präsentation können wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung stellen.

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