01.09.2009
Höchstpreise angeben
Dieser Text ist vom 01.09.2009 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Gesetzesänderungen betreffen auch die Versicherungsvermittlung
Der Bundestag hat das Telekommunikations-Änderungsgesetz (TKG) verabschiedet und im August 2009 bekannt gemacht. Paragraf 66a TKG wird unter anderem wie folgt ergänzt: „Abweichend hiervon ist bei Service-Diensten neben dem Festnetzpreis der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben, soweit für die Inanspruchnahme des Dienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen.“ Ferner wird Paragraf 66d TKG mit folgenden Wortlaut im Absatz 3 ergänzt: „Der Preis für Anrufe bei Service-Diensten darf aus den Festnetzen höchstens 0,14 Euro pro Minute oder 0,20 Euro pro Anruf und aus den Mobilfunknetzen höchstens 0,42 Euro pro Minute oder 0,60 Euro pro Anruf betragen, soweit nach Absatz 4 Satz 4 keine abweichenden Preise erhoben werden können. Die Abrechnung darf höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen.“
Die Änderungen des Paragrafen 66a und 66d TKG treten am 1. März 2010 in Kraft. Verstöße dieser Preisangabenpflichten stellen jedoch bereits jetzt nach Paragraf 149 Nr. 13 a TKG eine Ordnungswidrigkeit dar. Zuständige Bußgeldbehörde ist die Bundesnetzagentur.
Nach Rücksprache der IHK-Organisation mit der Bundesnetzagentur empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Änderungen des TKG insofern ab dem 1. März 2010 gemäß Paragraf 11 Abs. 1 Nr. 4 VersVermV im Hinblick auf die Rufnummer 0-180-5 00-585-0 (gemeinsame Registerstelle) folgende Preisangabe: „14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen“. Andere Gestaltungen, zum Beispiel Darstellung des Preises in Euro unter Verwendung des Währungszeichens „€, sind hier ebenfalls denkbar.
Die IHK empfiehlt diese Angaben am besten sofort, spätestens aber ab 1. März 2010 durchzuführen.
„Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0-180-500 585-0 (14 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen).“
Versicherungsvermittler und /-berater haben bis zum 1. März 2010 Zeit, Unterlagen, Visitenkarten und dergleichen, die Angaben nach Paragraf 11 Abs. 1 Nr. 4 VersVerm enthalten, entsprechend anzupassen.
Das IHK-Merkblatt „Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für Versicherungsvermittler“, veröffentlicht auf der Homepage der IHK Trier unter www.ihk-trier.de ist entsprechend angepasst worden.
Die IHK Trier veranstaltet gemeinsam mit der IHK Koblenz und dem BVK Koblenz-Trier einen gemeinsamen Versicherungstag 2009. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Auf zu neuen Ufern“ und findet ab 9:30 Uhr im Forum Daun, Leopoldstraße 5, Daun, statt.
Ziel der Veranstaltung ist es, Alternativen und Wege zur Weiterentwicklung der Versicherungsbranche unter den Vorzeichen der aktuellen Finanzkrise aufzuzeigen.
Programm:
Rahmenprogramm:
Ganztags Informationsstände
Info: IHK Trier, Sylva Gäbler, telefon: (06 51) 97 77-1 03, e-mail: gaebler@trier.ihk.de
Die Änderungen des Paragrafen 66a und 66d TKG treten am 1. März 2010 in Kraft. Verstöße dieser Preisangabenpflichten stellen jedoch bereits jetzt nach Paragraf 149 Nr. 13 a TKG eine Ordnungswidrigkeit dar. Zuständige Bußgeldbehörde ist die Bundesnetzagentur.
Nach Rücksprache der IHK-Organisation mit der Bundesnetzagentur empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Änderungen des TKG insofern ab dem 1. März 2010 gemäß Paragraf 11 Abs. 1 Nr. 4 VersVermV im Hinblick auf die Rufnummer 0-180-5 00-585-0 (gemeinsame Registerstelle) folgende Preisangabe: „14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen“. Andere Gestaltungen, zum Beispiel Darstellung des Preises in Euro unter Verwendung des Währungszeichens „€, sind hier ebenfalls denkbar.
Die IHK empfiehlt diese Angaben am besten sofort, spätestens aber ab 1. März 2010 durchzuführen.
REGISTERSTELLEN BENENNEN
Insgesamt sind danach in Bezug auf die gemeinsame Registerstelle im Sinne des Paragraf 11 Absatz 1 Nr. 4 VersVermV verpflichtend ab 1. März 2010 folgende Angaben mitzuteilen:„Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0-180-500 585-0 (14 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen).“
Versicherungsvermittler und /-berater haben bis zum 1. März 2010 Zeit, Unterlagen, Visitenkarten und dergleichen, die Angaben nach Paragraf 11 Abs. 1 Nr. 4 VersVerm enthalten, entsprechend anzupassen.
Das IHK-Merkblatt „Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für Versicherungsvermittler“, veröffentlicht auf der Homepage der IHK Trier unter www.ihk-trier.de ist entsprechend angepasst worden.
Sylva Gäbler
Versicherungstag 2009
30. September 2009 im Forum DaunDie IHK Trier veranstaltet gemeinsam mit der IHK Koblenz und dem BVK Koblenz-Trier einen gemeinsamen Versicherungstag 2009. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Auf zu neuen Ufern“ und findet ab 9:30 Uhr im Forum Daun, Leopoldstraße 5, Daun, statt.
Ziel der Veranstaltung ist es, Alternativen und Wege zur Weiterentwicklung der Versicherungsbranche unter den Vorzeichen der aktuellen Finanzkrise aufzuzeigen.
Programm:
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9:30 Uhr Eröffnung
Bertram Weirich,Geschäftsführer IHK Koblenz
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9:45 Uhr Workshops
Zukunft der Altersversorgung – klassische Vorsorgeprodukte im Aufwind –
Jörg Wiechers, Geschäftsführer, prorente Debeka Pensions-Management GmbH
Bildung hat Perspektiven– Aus- und Weiterbildung über das BWV –
Hubert Holthausen,Geschäftsführer BWV Rheinland, Köln,
Versicherungswirtschaft und die Finanzkrise
Manfred Poweleit,Gründer- und Chefredakteur, map-report
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12:45 Uhr Mittagsimbiss
Die Workshops dauern jeweils ca. 45 Minuten und werden um 10:45 Uhr und um 11:45 Uhr wiederholt, so dass Sie Gelegenheit haben, alle drei Fachvorträge zu besuchen.
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14:00 Uhr Grußworte
Arne Rössel,Hauptgeschäftsführer IHK Trier
Heinz Onnertz,Landrat, Landkreis Vulkaneifel
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14:20 Uhr Vortrag
„Lust auf Versicherungsdienstleistung– Vorsicht, tierische Fallen –“
Vinzenz Baldus,BusinessCoach, Servicepeople,Stockum-Püschen
- 16:00 Uhr Schlusswort
Norbert Mäder,Bezirksvorsitzender BVK Koblenz-Trier
- 16:15 Uhr Get together
Rahmenprogramm:
Ganztags Informationsstände
Info: IHK Trier, Sylva Gäbler, telefon: (06 51) 97 77-1 03, e-mail: gaebler@trier.ihk.de