Recht und Steuern
Barbara Meuter
Tel.: 0651 9777-622
meuter@trier.ihk.de
Unter dieser Nummer werden bei der IHK
Trier Ihre firmenspezifischen Daten geführt.
Nennen Sie diese bei Anfragen zum Thema Beitrag
bitte immer zuerst, damit wir Ihnen schnell
die gewünschten Erläuterungen geben
können.
Der bisherige Bescheid für dieses Beitragsjahr war „vorläufig“ und wird jetzt nach Erhalt der endgültigen Zahlen vom zuständigen Finanzamt gemäß der jeweils gültigen Haushalts- beziehungsweise Wirtschaftssatzung abgerechnet. Je nach Gewerbeertrag/ Gewinn aus Gewerbebetrieb kann es zu einer Nachzahlung, aber auch zu einer Erstattung von zuviel gezahltem Beitrag kommen. Wie Sie aus dem abgedruckten Musterbescheid ersehen können, setzt sich der IHK-Beitrag aus zwei Komponenten, dem Grundbeitrag und der Umlage, zusammen. Details zu diesen beiden
Komponenten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Erläuterungen.
Gemäß Wirtschaftssatzung übersenden wir Ihnen mit der Hauptveranlagung (in der Regel im Februar beziehungsweise April jeden Jahres) für das laufende Wirtschaftsjahr die so genannte „Vorläufige Veranlagung", die nach Erhalt der endgültigen Zahlen, meistens ein bis drei Jahre später, abgerechnet wird. Diese Beitragsrechnung basiert auf dem zuletzt abgerechneten Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb und wird dann - wie erwähnt - später abgerechnet. Im Falle einer Erstveranlagung wird der von der IHK-Vollversammlung in der Wirtschaftssatzung beschlossene Mindest-Grundbeitrag „vorläufig" veranlagt. Auch in diesem Fall erfolgt die Abrechnung später. Neben dem Grundbeitrag wird gemäß der Wirtschaftssatzung auch eine Umlage erhoben. Diese beträgt aktuell 0,22 Prozent vom Gewerbeeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung eines Freibetrags in Höhe von 15 340 € bei natürlichen Personen und Personengesellschaften.