Antrag auf vorläufige Beitragsfreistellung für Kleingewerbetreibende, da der zu erwartende Gewerbeertrag/hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb unter der Freistellungsgrenze von 5.200 Euro liegen wird. Sollte sich ein höherer Gewerbeertrag/Gewinn nach Übermittlung durch die Finanzverwaltung ergeben, wird eine entsprechende Korrektur erfolgen.
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Recht und Steuern
Barbara Meuter
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