01.02.2012
IHK Sachverständige - objektiv, neutral und vertrauenswürdig
Dieser Text ist vom 01.02.2012 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Sorgfältige Auswahl garantiert hohes Qualitätsniveau
Sie suchen einen Spezialisten? Die IHK Trier hilft bei der Auswahl: Ungefähr 8 500 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für mehr als 270 Sachgebiete der Wirtschaft listet das deutschlandweite Sachverständigenverzeichnis derzeit auf. Die ausgewiesenen und unabhängigen Experten helfen in vielen Fällen. Oft geht es nicht mehr ohne die IHK-Sachverständigen, weil unsere Welt zu komplex für einfache Entscheidungswege geworden ist.
Zum Beispiel: Ein Verkehrsunfall verzögert nicht nur den Transport der neuen, dringend benötigten Maschine. Sie wird auch beschädigt, als sie sich während des Unfalls auf dem Lkw aus ihrer Befestigung löst. Teuer und ärgerlich sind nicht nur die aufwändigen Nachbesserungen an der Maschine, sondern auch die Produktionsausfälle. Was war die Ursache des Unfalls? Und wer ist Schuld am Maschinenschaden: Der Unfallverursacher, der Spediteur, der Fahrer oder der Hersteller? Außerdem: Welche Rolle spielt bei diesem Verkehrsunfall technisches Versagen? Zusätzlich: Der Lkw-Fahrer beschädigt beim Ausweichversuch ein Haus. Wie hoch ist der Schaden am Gebäude und wie viel kostet die Beseitigung der Schaden am Lkw? Last, but not least: Die neue Maschine ist endlich aufgestellt, aber funktioniert nicht so, wie bestellt. Liegt das am Verkehrsunfall, an einem Konstruktionsfehler oder waren die technischen Vorgaben des Kunden falsch? Zu jeder dieser Fragen wird wahrscheinlich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gehört werden.
Tagtäglich kommt es überall in Deutschland zu vielen Streitfällen, bei denen jede Menge Expertenrat gefragt ist. Vor allem bei technischen und wirtschaftlichen Fachfragen können die Gerichte nur mit Hilfe der Gutachten von kompetenten Sachverständigen Recht sprechen. In diesen Fällen werden von der Justiz die öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen um Rat gefragt. Ihre Expertise kann damit entscheidend für die Urteilsfindung sein.
WO FINDEN DIE GERICHTE SACHKUNDIGE SPEZIALISTEN?
Es gibt ein Verzeichnis der deutschen Industrie- und Handelskammern, der Architektenkammern, der Ingenieurkammern und der Landwirtschaftskammern sowie der Landesregierungen, in dem die Sachverständigen gelistet sind. Dieses Sachverständigenverzeichnis finden Sie im Internet unter www.svv.ihk.de. Oder nur das Wort Sachverständige bei Google eingeben, <Enter> drücken und schon steht der Link zum neuen Sachverständigenverzeichnis der IHK-Organisation ganz oben im Antwortfenster. In diesem Verzeichnis stehen gegenwärtig zirka 8 500 Personen, deren große Sachkenntnis allgemein anerkannt ist. Für die Chancengleichheit der Sachverständigen untereinander sorgt bei der Ergebnisdarstellung ein Zufallsmodul.
In der Region Trier führt die IHK Trier das Verzeichnis. Die IHK bestellt und vereidigt auch die Sachverständigen aus der Region und listet regionale Niederlassungen.
HILFT DAS VERZEICHNIS AUCH UNTERNEHMEN UND PRIVATPERSONEN?
Das Sachverständigenverzeichnis eignet sich nicht nur für die Justiz. Es hilft auch im Wirtschaftsleben. Häufig sind die Kompetenz und die Erfahrungen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen schon im Vorfeld, vor möglichen Prozessen, gefragt. Das gilt etwa beim Schlichten von Streitfragen und bei der Bewertung von Sachverhalten. Diese Funktion des Mediators wird immer wichtiger, weil eine konstruktive Beilegung oder Vermeidung von Konflikten viel Geld sparen kann. Die Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und sind damit sowohl für die außergerichtliche Streitbeilegung als auch für Beweiszwecke in Gerichtsverfahren geeignet.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind darüber hinaus beratend tätig oder führen bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durch. Ein IHK-Sachverständiger sollte in der Lage sein, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen. Er dient somit als Mittler zwischen der „Fachwelt“ und dem Laien.
Peter Krämer, Gerolstein, bei der Untersuchung einer Matratze. Sein Fachgebiet sind industriell gefertigte Möbel und Fertigküchen.
WAS BEDEUTET "ÖFFENTLICH BESTELLT UND VEREIDIGT?"
„Sachverständiger“ kann sich jeder nennen, der Begriff ist nicht geschützt. Auch darf ein Jedermann Gutachten zu bestimmten Sachen oder Sachverhalten abgeben. Damit vor Gericht möglichst keine Scharlatane ihre Expertise abgeben, sieht die Gewerbeordnung eine besondere Möglichkeit vor: Die deutschen IHKs und einige andere Stellen können geeignete und besonders sachkundige Personen für bestimmte Fachgebiete öffentlich bestellen und vereidigen.
Es handelt sich beim öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen somit nicht um eine Zulassung zu einem Beruf, sondern um die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Dabei hat der Gesetzgeber die Messlatte sehr hoch gelegt: Vorausgesetzt wird eine „besondere Sachkunde“, also weit überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie praktische Erfahrungen. Der Nachweis dieser Fähigkeiten muss vor einem Fachgremium erbracht werden. Erfahrene Praktiker aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft sowie andere anerkannte Sachverständige überprüfen das Können der Bewerber nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren. Erforderlich ist ferner ein vorhandener Bedarf. Auch die persönliche Eignung wird geprüft: Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss unter anderem materiell unabhängig sein, um objektiv urteilen zu können.
IHK-Sachverständige unterliegen zudem einem umfassenden Pflichtenkatalog, den die Sachverständigenordnung der IHK Trier bestimmt. Die öffentliche Bestellung ist stets auf fünf Jahre befristet; eine Verlängerung erhält nur, wer durch Vorlage von Gutachten und erfolgreichen Fortbildungen seine fachlichen Qualifikationen unter Beweis stellt und nach wie vor die persönliche Eignung und die geordneten Vermögensverhältnisse nachweist. Bei gravierenden Verstößen gegen die Sachverständigenpflichten oder bei persönlicher Unzuverlässigkeit kann die Bestellung von der IHK auch widerrufen werden.
WORAN SIND DIE IHK-SACHVERSTÄNDIGEN ZU ERKENNEN?
Besondere Kennzeichen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind ihr Ausweis und der Rundstempel. Jeder IHK-Sachverständige hat im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit auf seine öffentliche Bestellung hinzuweisen, etwa im Briefkopf, und er muss jedes Gutachten mit seinem persönlichen Stempel versehen. Dieser sogenannte Rundstempel beschreibt genau, für welches Sachgebiet er öffentlich bestellt und vereidigt ist. Nur für dieses Fachgebiet ist der Sachverständige ein anerkannter Experte.
WAS KOSTET EIN SACHVERSTÄNDIGER?
Die Höhe der Rechnung ist außerhalb der Gerichte frei vereinbar, es gibt keine Honorarordnung. Stundensätze zwischen 150 und 250 Euro sind durchaus üblich, teilweise auch mehr. Das Honorar schuldet der Auftraggeber. Bei Schiedsgutachten teilen sich in der Regel die streitenden Parteien das Honorar.
WER HILFT BEI DER SUCHE?
Bei der Suche nach geeigneten IHK-Sachverständigenwesen hilft bei der IHK Trier Bernarda Hensel, Telefon (0651) 9777-402, E-Mail hensel@trier.ihk.de.
Zum Beispiel: Ein Verkehrsunfall verzögert nicht nur den Transport der neuen, dringend benötigten Maschine. Sie wird auch beschädigt, als sie sich während des Unfalls auf dem Lkw aus ihrer Befestigung löst. Teuer und ärgerlich sind nicht nur die aufwändigen Nachbesserungen an der Maschine, sondern auch die Produktionsausfälle. Was war die Ursache des Unfalls? Und wer ist Schuld am Maschinenschaden: Der Unfallverursacher, der Spediteur, der Fahrer oder der Hersteller? Außerdem: Welche Rolle spielt bei diesem Verkehrsunfall technisches Versagen? Zusätzlich: Der Lkw-Fahrer beschädigt beim Ausweichversuch ein Haus. Wie hoch ist der Schaden am Gebäude und wie viel kostet die Beseitigung der Schaden am Lkw? Last, but not least: Die neue Maschine ist endlich aufgestellt, aber funktioniert nicht so, wie bestellt. Liegt das am Verkehrsunfall, an einem Konstruktionsfehler oder waren die technischen Vorgaben des Kunden falsch? Zu jeder dieser Fragen wird wahrscheinlich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gehört werden.
Tagtäglich kommt es überall in Deutschland zu vielen Streitfällen, bei denen jede Menge Expertenrat gefragt ist. Vor allem bei technischen und wirtschaftlichen Fachfragen können die Gerichte nur mit Hilfe der Gutachten von kompetenten Sachverständigen Recht sprechen. In diesen Fällen werden von der Justiz die öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen um Rat gefragt. Ihre Expertise kann damit entscheidend für die Urteilsfindung sein.
WO FINDEN DIE GERICHTE SACHKUNDIGE SPEZIALISTEN?
Es gibt ein Verzeichnis der deutschen Industrie- und Handelskammern, der Architektenkammern, der Ingenieurkammern und der Landwirtschaftskammern sowie der Landesregierungen, in dem die Sachverständigen gelistet sind. Dieses Sachverständigenverzeichnis finden Sie im Internet unter www.svv.ihk.de. Oder nur das Wort Sachverständige bei Google eingeben, <Enter> drücken und schon steht der Link zum neuen Sachverständigenverzeichnis der IHK-Organisation ganz oben im Antwortfenster. In diesem Verzeichnis stehen gegenwärtig zirka 8 500 Personen, deren große Sachkenntnis allgemein anerkannt ist. Für die Chancengleichheit der Sachverständigen untereinander sorgt bei der Ergebnisdarstellung ein Zufallsmodul.
In der Region Trier führt die IHK Trier das Verzeichnis. Die IHK bestellt und vereidigt auch die Sachverständigen aus der Region und listet regionale Niederlassungen.
HILFT DAS VERZEICHNIS AUCH UNTERNEHMEN UND PRIVATPERSONEN?
Das Sachverständigenverzeichnis eignet sich nicht nur für die Justiz. Es hilft auch im Wirtschaftsleben. Häufig sind die Kompetenz und die Erfahrungen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen schon im Vorfeld, vor möglichen Prozessen, gefragt. Das gilt etwa beim Schlichten von Streitfragen und bei der Bewertung von Sachverhalten. Diese Funktion des Mediators wird immer wichtiger, weil eine konstruktive Beilegung oder Vermeidung von Konflikten viel Geld sparen kann. Die Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und sind damit sowohl für die außergerichtliche Streitbeilegung als auch für Beweiszwecke in Gerichtsverfahren geeignet.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind darüber hinaus beratend tätig oder führen bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durch. Ein IHK-Sachverständiger sollte in der Lage sein, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen. Er dient somit als Mittler zwischen der „Fachwelt“ und dem Laien.
Peter Krämer, Gerolstein, bei der Untersuchung einer Matratze. Sein Fachgebiet sind industriell gefertigte Möbel und Fertigküchen.
WAS BEDEUTET "ÖFFENTLICH BESTELLT UND VEREIDIGT?"
„Sachverständiger“ kann sich jeder nennen, der Begriff ist nicht geschützt. Auch darf ein Jedermann Gutachten zu bestimmten Sachen oder Sachverhalten abgeben. Damit vor Gericht möglichst keine Scharlatane ihre Expertise abgeben, sieht die Gewerbeordnung eine besondere Möglichkeit vor: Die deutschen IHKs und einige andere Stellen können geeignete und besonders sachkundige Personen für bestimmte Fachgebiete öffentlich bestellen und vereidigen.
Es handelt sich beim öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen somit nicht um eine Zulassung zu einem Beruf, sondern um die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Dabei hat der Gesetzgeber die Messlatte sehr hoch gelegt: Vorausgesetzt wird eine „besondere Sachkunde“, also weit überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie praktische Erfahrungen. Der Nachweis dieser Fähigkeiten muss vor einem Fachgremium erbracht werden. Erfahrene Praktiker aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft sowie andere anerkannte Sachverständige überprüfen das Können der Bewerber nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren. Erforderlich ist ferner ein vorhandener Bedarf. Auch die persönliche Eignung wird geprüft: Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss unter anderem materiell unabhängig sein, um objektiv urteilen zu können.
IHK-Sachverständige unterliegen zudem einem umfassenden Pflichtenkatalog, den die Sachverständigenordnung der IHK Trier bestimmt. Die öffentliche Bestellung ist stets auf fünf Jahre befristet; eine Verlängerung erhält nur, wer durch Vorlage von Gutachten und erfolgreichen Fortbildungen seine fachlichen Qualifikationen unter Beweis stellt und nach wie vor die persönliche Eignung und die geordneten Vermögensverhältnisse nachweist. Bei gravierenden Verstößen gegen die Sachverständigenpflichten oder bei persönlicher Unzuverlässigkeit kann die Bestellung von der IHK auch widerrufen werden.
WORAN SIND DIE IHK-SACHVERSTÄNDIGEN ZU ERKENNEN?
Besondere Kennzeichen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind ihr Ausweis und der Rundstempel. Jeder IHK-Sachverständige hat im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit auf seine öffentliche Bestellung hinzuweisen, etwa im Briefkopf, und er muss jedes Gutachten mit seinem persönlichen Stempel versehen. Dieser sogenannte Rundstempel beschreibt genau, für welches Sachgebiet er öffentlich bestellt und vereidigt ist. Nur für dieses Fachgebiet ist der Sachverständige ein anerkannter Experte.
WAS KOSTET EIN SACHVERSTÄNDIGER?
Die Höhe der Rechnung ist außerhalb der Gerichte frei vereinbar, es gibt keine Honorarordnung. Stundensätze zwischen 150 und 250 Euro sind durchaus üblich, teilweise auch mehr. Das Honorar schuldet der Auftraggeber. Bei Schiedsgutachten teilen sich in der Regel die streitenden Parteien das Honorar.
WER HILFT BEI DER SUCHE?
Bei der Suche nach geeigneten IHK-Sachverständigenwesen hilft bei der IHK Trier Bernarda Hensel, Telefon (0651) 9777-402, E-Mail hensel@trier.ihk.de.