Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchte, bedarf zur Ausübung dieser Tätigkeit einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO). Zudem müssen bestimmte Berufspflichten erfüllt werden, wenn eine solche Tätigkeit ausgeübt wird.
Im Download-Bereich sind Merkblätter hinterlegt, welche hilfreiche Informationen über die Erlaubnis nach § 34c GewO und die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter enthalten.
Recht und Steuern
Miriam Steup
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