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01.05.2009

Informationen zu Kurzarbeit und Qualifizierung


Dieser Text ist vom 01.05.2009 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Überblick über die Fördermöglichkeiten

Mit dem Kurzarbeitergeld steht ein Instrument zur Verfügung, mit dem Betriebe in der konjunkturellen Schwächephase Arbeitsplätze erhalten können. Welche Möglichkeiten hier bestehen, welche Erleichterungen das Konjunkturpaket II dazu enthält und wo weitere Informationen verfügbar sind, lesen Sie im Folgenden:

VERLÄNGERTE BEZUGSDAUER
Schon im November hat die Bundesregierung eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf maximal 18 Monate beschlossen. Während der Krise können Arbeitgeber durch das Kurzarbeitergeld leichter an ihren Beschäftigten festhalten, und zwar unabhängig davon, wie groß ihr Unternehmen ist oder wie viele Beschäftigte sie haben. Muss die Produktion vorübergehend erheblich heruntergefahren werden, können Arbeitgeber und Beschäftigte eine Vereinbarung über die Verringerung der Arbeitszeit mit entsprechender Entgeltreduzierung treffen. Die Beschäftigten erhalten dann 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts als Kurzarbeitergeld beziehungsweise 67 Prozent, wenn ein Kind mit im Haushalt lebt. Dieser Betrag wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und an Feiertagen durch den Arbeitgeber besteht weiter. Die Beschäftigten und ihre Familien bleiben sozial abgesichert. Wenn die Konjunktur wieder anzieht und die Nachfrage nach Arbeitskräften steigt, können die Unternehmen ohne Zeitverlust auf ihre gut ausgebildeten Beschäftigten zurückgreifen.

ENTLASTUNGEN DER ARBEITGEBER DURCH DAS KONJUNKTURPAKET II
Mit dem Zweiten Konjunkturpaket sind weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen worden. Damit wird die Attraktivität des Kurzarbeitergeldes erhöht. Der Arbeitgeber wird um die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entlastet. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber diesen Betrag. Darüber hinaus wird künftig der Nachweis eines mehr als zehnprozentigen Entgeltausfalls je Arbeitnehmer genügen, um Kurzarbeit zu beantragen – es muss also nicht mehr nachgewiesen werden, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten von dieser Lohnkürzung betroffen ist, wie es derzeit Voraussetzung für den Anspruch ist. Zudem werden die Antragsstellung und das Verfahren vereinfacht. Insbesondere wurde der Vordruck zur Anzeige des Arbeitsausfalls kürzer gefasst.

Diese Verbesserungen sollen rückwirkend zum 1. Februar 2009 in Kraft treten und bis Ende 2010 gelten.

QUALIFIZIERUNG WÄHREND KURZARBEIT
Die Phase der Kurzarbeit kann für Qualifizierung und Fortbildung genutzt werden. Nach der Devise „Qualifizieren statt Entlassen“ fördern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit daher Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit. Auf Antrag werden den Arbeitgebern für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Die Weiterbildungskosten werden von der Bundesagentur für Arbeit und dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst. Arbeitgeber, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, können bei verbesserter Auftragslage über eine höher qualifizierte Belegschaft verfügen und somit gestärkt aus der Krise hervorgehen.

Auch für Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll in der Krise gelten: „Qualifizieren statt Entlassen“. Deshalb können Unternehmen und Beschäftigte durch das Programm zur Förderung der „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ („WeGebAU“) der Bundesagentur für Arbeit bei der Weiterbildung finanziell unterstützt werden. Ziel dabei ist, durch Qualifizierung die beruflichen Kompetenzen der Teilnehmer zu erhöhen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und auf diese Weise Entlassungen zu verhindern. Im Rahmen von „WeGebAU“ können die Kosten, die für Ungelernte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Weiterbildung oder zum Nachholen eines Berufsabschlusses anfallen, voll übernommen werden. Auch kann der Arbeitgeber bei der Weiterbildung Geringqualifizierter Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Informationen über die Förderbedingungen sind bei den Arbeitgeberservices der zuständigen Agentur für Arbeit (Telefon: 0 18 01-66 44 66) erhältlich.

Diese Fördermöglichkeiten gelten im Übrigen auch, wenn Kurzarbeit im Betrieb nicht notwendig ist.

Das bisher auf Zielgruppen ausgelegte „WeGebAU“-Programm wird zudem weiter geöffnet. Es soll künftig auch die Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umfassen, deren Berufsabschluss und letzte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegt. In diesen Fällen werden die Qualifizierungskosten übernommen. Das Alter der Beschäftigten spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie die Größe des Betriebes.

Auf der Homepage www.einsatz-fuer-arbeit.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit finden sich die wichtigsten Informationen rund um die Themen Kurzarbeit und Qualifizierung. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Infotelefon eingerichtet. Unter der Nummer 01805 - 6767-12 können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber informieren. Auf Wunsch stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch direkt den Kontakt zur örtlichen Agentur für Arbeit her.
Dr. Stefan Hardege

Beschäftigung sichern

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zur Kurzarbeit

In vielen Branchen sind derzeit die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise zu spüren, auch gesunde Unternehmen geraten zum Teil erheblich unter Druck. In dieser schwierigen Lage kommt es darauf an, dass Politik und Wirtschaft gemeinsam agieren, um Betriebe und Unternehmen zu stärken und dadurch Entlassungen soweit wie möglich zu vermeiden. Mit den Konjunkturmaßnahmen sollen positive Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung gesetzt werden. Die Verbesserung und Vereinfachung der Kurzarbeit ist dabei ein wesentlicher Baustein. Bei der Umsetzung fällt auch den Industrie- und Handelskammern ein wichtiger Part zu: Sie stehen im steten Dialog mit ihren Mitgliedern und können diese vor Ort gemeinsam mit den örtlichen Arbeitsagenturen über Kurzarbeit und über die Fördermöglichkeiten bei der Qualifizierung der Beschäftigten während dieser Phase informieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit tagesaktuelle Informationen unter www.einsatz-fuer-arbeit.de zur Verfügung.

Scholz OlafKurzarbeitergeld kann unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Zahl der Beschäftigten prinzipiell von jedem Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. Angesichts der aktuellen Herausforderungen wurde dieses Instrument bereits deutlich attraktiver und einfacher gestaltet: So wurde die Bezugsdauer bereits auf 18 Monate ausgeweitet. Zudem werden die Beantragung erleichtert und die Förderung verbessert, beispielsweise durch die Übernahme der Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit, die bislang vollständig der Arbeitgeber trägt. Wenn Kurzarbeit mit Qualifizierung verknüpft wird, können die Beiträge auf Antrag auch in voller Höhe übernommen werden.

Eine Qualifizierung der Beschäftigten während der Kurzarbeit kann dazu beitragen, beim nächsten Aufschwung einen Wettbewerbsvorteil zu haben: Bewährte und gut ausgebildete Fachkräfte stehen bei steigendem Auftragsvolumen sofort wieder zur Verfügung. Diese Grundüberlegung eint Wirtschaft und Bundesregierung, wenn auch bei der Ausgestaltung der Maßnahmen zum Teil unterschiedliche Vorstellungen bestanden. Die Bundesregierung wird die Fördermöglichkeiten für Weiterbildung ausbauen und weitere finanzielle Anreize schaffen, um die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Kurzarbeit zu unterstützen.

Politik und Wirtschaft werden auch in Zukunft daran arbeiten, die Folgen der Wirtschaftskrise abzufedern. Es geht darum, zukunftsfähige Arbeitsplätze in den Betrieben zu erhalten und die Unternehmen mit bewährtem und verbessertem Know-how aus dieser schwierigen Situation herauszuführen.
Olaf Scholz

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