Der B 51 kommt zwischen Blankenheim und Trier (zwischen Prüm und Bitburg durch A 60 ersetzt) eine überregionale Bedeutung zu, nicht zuletzt auch als Ersatz für den immer noch fehlenden A 1-Lückenschluss. Da auf dem Streckenabschnitt erhebliche Verkehrszahlen erreicht werden und etwa im Bereich Bitburg an Spitzentagen weit über 20.000 Fahrzeuge unterwegs sind, erfolgte in den zurückliegenden Jahren bereits in vielen Abschnitten ein dreistreifiger, teilweise sogar vierstreifiger, kreuzungsfreier Ausbau. Da die Strecke als kürzeste Verbindung des Kölner Raums mit dem Westen von Rheinland-Pfalz, Luxemburg und Lothringen auch künftig eine intensive Nutzung erwarten lässt, sollte, auch mit Blick auf das Thema Verkehrssicherheit, für die bisher noch zweistreifigen Abschnitte ebenfalls ein zeitnaher drei- oder vierstreifiger Ausbau angestrebt werden. Besondere Bedeutung ist hierbei dem Abschnitt zwischen Bitburg und der Anschlussstelle der A 60 beizumessen.
Sachstand
In den vergangenen Jahre erfolgte eine sukzessive Sanierung von Streckenabschnitten der B 51. Bis zum Frühjahr 2023 wurde der Abschnitt zwischen Bitburg-Matzen und der Autobahn modernisiert und für eine Verbreiterung vorbereitet. An die Fahrbahnen sollen in den kommenden Jahren zwei ergänzende Fahrspuren angebaut werden.
Planungen zum Ausbau der B 51 wurden im Juni 2024 dem Bitburger Stadtrat und den Bürgern vorgestellt. Während zwischen Bitburg-Matzen und Autobahn nach dem Ausbau je Fahrtrichtung zwei Spuren durchgehend zur Verfügung stehen sollen, will der LBM Gerolstein im Stadtgebiet neben der durchgehenden mittleren Spur die Auf- und Abfahrt jeweils miteinander verbinden. Zur Umsetzung der Planung soll im nächsten Schritt das notwendige Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
Aktivitäten
Projekt ist Bestandteil der IHK-Positionspapiere und des IHK-Verkehrsleitbildes.
Regelmäßiger Austausch mit LBM und Ministerium zum Sachstand des Projektes.
Forderungen
Mindestens dreisstreifiger Ausbau der B 51 zwischen Bitburg und A 60.
Zügiger Abschluss des Ausbaus der B 51 zu einem ortsdurchfahrts- und kreuzungsfreien Straßenzug mit Zusatzfahrstreifen.
Kein Nachfahrverbot, Transitverbot oder Verbot für Gefahrguttransporte.
Kein Rückbau der Fahrstreifen im Bereich Stedemer Senke.