Vom Oberzentrum Saarbrücken aus führt die B 51 über die Mittelzentren Saarlouis, Merzig und Saarburg zum Oberzentrum Trier und erfüllt damit eine überregionale Verbindungsfunktion mit hohem regionalem Erschließungswert. Die Freigabe der Ortsumgehung Konz-Könen konnte die Attraktivität der Strecke bereits deutlich verbessern. Die Westumfahrung Trier mit neuer Moselquerung zwischen Zewen und Igel und Anschluss an die A 64 bei Trier-Herresthal könnte darüber hinaus eine deutlich bessere Anbindung an das Fernstraßennetz ermöglichen. Verbindungen zwischen den nördlich (B49) und südlich (B51) der Mosel verlaufenden Bundesstraßen bestehen derzeit nur über drei Brücken in Trier und ein Anschluss an das Fernstraßennetz (A64, A1) nur über kurvenreiche Steigungsstrecken. Da diese für den Schwerlastverkehr gesperrt sind, ist für diese Verkehre eine vollständige Querung des Stadtgebietes erforderlich.
Vor allem die dicht bewohnten Bereiche der Trierer Talstadt könnten hierdurch laut bisherigen Angaben des LBM um bis zu 11.000 Kraftfahrzeuge täglich entlastet werden und der Wirtschaftsraum Konz-Saarburg sowie die Gewerbe- und Industriegebiete im Südwesten von Trier einen wichtigen wirtschaftlichen Impuls erhalten. Auch den stark gestiegenen Verkehrsverflechtungen zwischen Deutschland und Luxemburg könnte damit Rechnung getragen werden. Ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von über zehn, laut aktuellem Bundesverkehrswegeplan 2030, unter-streicht die Bedeutung des Projektes und die Dringlichkeit einer baldigen Umsetzung.
Sachstand
Die von der SGD Nord geforderte Aktualisierung der UVS, mit der der Raumordnerische Entscheid (ROE) überprüft werden soll, ist nach wie vor in Arbeit.
Insbesondere die Auswirkungen der Planung auf den Artenschutz und die diesbezügliche Verträglichkeit, sind gegenüber den „veralteten“ Unterlagen nach jüngsten Erkenntnissen neu zu bewerten.
Der LBM hat derweil die technische Planung der Bedarfsplanlinie, nach den nunmehr gültigen Regelwerken, auf den neusten Stand gebracht, dies hat allerdings eher kleinsträumige Auswirkung auf die Linie an sich.
Aktivitäten
Regelmäßiger Austausch mit LBM Trier zum Sachstand und weiteren Vorgehen bei dem Projekt.
2025 Gespräch mit Leiterin Abt. 7 im MWVLW zum Stand des Projektes.
Gespräch IHK-HGF mit Leiter LBM Trier
Diverse Forderungspapiere und IHK-Verkehrsleitbild beinhalten die Forderung nach der Westumfahrung
Forderungen
Zügiger Abschluss Raumordnungsverfahren und zeitnahe Einleitung Planfeststellungsverfahren.
Realisierung der Westumfahrung Trier bis spätestens 2030. Ggf. frühzeitige Freigabe von Teilabschnitten.
Zeitnahe Planung und Umsetzung der ergänzenden Projekte B 51n: Ortsumfahrung Ayl und Ortsumfahrung Zewen.