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InnoTop

Das Einzelbetriebliche Innovations- und Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz

Mit dem Programm "InnoTop" werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in rheinland-pfälzischen Unternehmen gefördert, wenn es um die Entwicklung von Produkten oder Verfahren geht, die sich von routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien oder Herstellungsverfahren abheben und für deren Realisierung zunächst die Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten und/oder die Umsetzung der Kenntnisse und Fertigkeiten in neue Produkte oder neue Verfahren ansteht. Neu im Sinne des Förderprogramms sind Produkte oder Verfahren immer dann, wenn sie in der Europäischen Union noch nicht auf dem Markt sind. Soweit vor der FuE-Phase die Produkt- oder Verfahrensidee zunächst auf die grundsätzliche technische Machbarkeit hin untersucht werden soll, können auch für eine Vorstudie (Durchführbarkeitsstudie) Fördermittel bewilligt werden.

Bemessungsgrundlage der Förderung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der technologischen Bedeutung des Vorhabens und der damit verbundenen technischen und finanziellen Realisierungsrisiken. Dabei wird unterschieden zwischen Vorhaben der industriellen Forschung (Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten) oder Vorhaben der experimentellen Entwicklung (Umsetzung der Erkenntnisse in neue Produkte und Verfahren). Umfassen die mit dem Vorhaben verbundenen Tätigkeiten sowohl Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung als auch der industriellen Forschung, wird für die Festsetzung des Fördersatzes das gewogene Mittel angewandt. Priorität bei der Förderung haben Vorhaben, die eine stärkere volkswirtschaftliche Wirkung für Rheinland-Pfalz durch die Verwertung erwarten lassen.

Umfang der Förderung
Die Förderung berücksichtigt FuE-Kosten, die für die Realisierung des Vorhabens vom Antrag stellenden Unternehmen zu tragen sind. Im Einzelnen sind dies die Personalkosten (Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Erprobung), die Abschreibung für Instrumente und Ausrüstung, die innerhalb der Projektlaufzeit genutzt werden, Kosten für Fremdleistungen sowie Materialkosten für den Aufbau eines oder mehrerer Prototypen und deren Erprobung. Die Entwicklung kommerziell nutzbarer Prototypen kann in die Förderung einbezogen werden, wenn es sich bei dem Prototyp notwendigerweise um das kommerzielle Endprodukt handeln muss, da die Herstellung allein für Demonstrations- und Auswertungszwecke zu teuer wäre.

Konditionen
Bei Vorhaben der industriellen Forschung beträgt der maximal zulässige Fördersatz 80 Prozent; bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung maximal 60 Prozent. Die Höhe des nichtrückzahlbaren Zuschusses ist auf 500 000 Euro (bei Durchführbarkeitsstudien auf 40 000 Euro) begrenzt.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) GmbH. Informationen zur Antragstellung finden Sie über die Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH.

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