15.12.2004
Internationale Rechnungslegung
Dieser Text ist vom 15.12.2004 und könnte inhaltlich veraltet sein.
IAS/IFRS – Chancen für den Mittelstand
Die Einführung der Internationalen Rechnungslegung steht
vor der Tür. Aber welche Änderungen bringen die neuen Standards
IAS/IFRS? Wie unterscheiden sich die neuen
Bilanzierungsvorschriften von den vertrauten Regeln des HGB? Und
welche Chancen eröffnen sich für mittelständische Unternehmen?
Die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze werden innerhalb der nächsten Jahre Einzug in die deutsche Bilanzierungslandschaft halten. Zwar werden bislang nur kapitalmarktnahe Unternehmen mit ihrem Konzernabschluss zur Anwendung der IAS/IFRS-Standards verpflichtet. Auf Grund der allgemeinen Tendenz hin zu mehr Transparenz und besserer Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse untereinander wird aber zumindest faktisch der Druck auf alle anderen Unternehmen wachsen, ebenfalls die Internationalen Rechnungslegungsstandards zu übernehmen.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen hier vor der zweifachen Herausforderung, sowohl Buchführungssysteme/EDV an die Erfordernisse der neuen Rechnungslegung anzupassen, als auch sich mit den grundlegenden Änderungen des materiellen Bilanzierungsrechts vertraut zu machen. Gerade letzter Punkt ist von zentraler Bedeutung, da die IAS/IFRS anderen Bilanzierungsprinzipien folgen, die nicht dem herkömmlichen Verständnis des HGB beziehungsweise der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) entsprechen.
GRÜNDE FÜR RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) ist zugeschnitten auf die Information für Gesellschafter und Gläubiger des Unternehmens. Retrospektiv wird darüber berichtet, welchen Gewinn das Unternehmen in der vergangenen – nunmehr abgeschlossenen – Rechnungslegungsperiode erzielt hat und wie sich die augenblickliche Vermögenslage darstellt. Sämtliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientieren sich dabei an dem Gebot des Gläubigerschutzes: im Falle einer Liquidation des Unternehmens soll dem Gläubiger lieber zu viel als zu wenig Haftungsmasse zur Verfügung stehen. Der Gedanke der „Nominal- oder Haftungskapital-Erhaltung“ spiegelt sich deshalb im so genannten Vorsichtsprinzip wieder.
Die oberste Zielsetzung des IAS/IFRS-Abschlusses liegt hingegen in der Informationsfunktion für einen relativ breiten Personenkreis. Dieser umfasst sowohl den Kapitalanleger als auch alle interessierten Kreise wie zum Beispiel Arbeitnehmer, Kreditgeber, Geschäftspartner/Lieferanten bis hin zu potenziellen Investoren. Ziel ist es, umfassende Informationen für alle relevanten wirtschaftlichen Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. Zwar werden mit der Rechnungslegung der Gewinn der abgelaufenen Periode und die Vermögenslage des Unternehmens dargestellt. Dieses erfolgt aber nicht im Rahmen einer ausschließlichen Rückschau – sondern vor dem Hintergrund zukünftiger Entwicklungen. So mag es für die Bewertung beispielsweise eines Baggers nicht ohne Bedeutung sein, ob ihm der bloße Veräußerungspreis zugewiesen wird oder aber sich sein Wert danach beurteilt, welchen Anteil er an der künftigen Ertragserwirtschaftung des Unternehmens haben wird. Die Beschreibung des Status Quo vor dem Hintergrund künftiger Entwicklungs- und Ertragschancen ist insbesondere für potenzielle Investoren relevant, die darüber befinden müssen, ob sich ein Investment in das Unternehmen lohnt oder nicht.
ALLGEMEINE BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZE
Steht also nicht die Ermittlung und Begrenzung eines ausschüttungsfähigen Gewinns im Vordergrund, sondern die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen, so wird verständlich, dass – in Abkehr von den HGB-Prinzipien – weder dem Gläubigerschutz noch dem Vorsichtsprinzip besondere Bedeutung zukommen kann.
Die IAS enthalten einen Katalog von Grundsätzen und Anforderungen, deren konkrete Ausgestaltung aber im Zweifelsfall dem jeweiligen Anwender überlassen bleibt: Der Grundsatz der Wesentlichkeit („materiality“) beherrscht vor allem die Ausweis- und Bewertungsvorschriften des Jahresabschlusses: Entsprechend seines Informationszweckes ist die Darstellung von Sachverhalten nach ihrer Relevanz für zukunftsgerichtete Entscheidungen auszurichten. So zum Beispiel ist es möglich, bei größeren Unternehmen gewisse Ausgabenposten nicht gesondert zu erfassen, wenn die diesbezügliche Entscheidungsrelevanz („relevance“) nur gering ist.
Ziel der IAS-Rechnungslegung ist es, eine Vergleichbarkeit („comparability“) der Jahresabschlüsse zu gewährleisten – sowohl für die verschiedenen Geschäftsjahre als auch zwischen den Unternehmen. Daher kommt dem Grundsatz der Stetigkeit der Bewertungsmethoden und der Offenlegung der gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden große Bedeutung zu.
Besonderer Ausdruck des Gebotes der Zuverlässigkeit („ reliability“) ist – neben den Prämissen der Richtigkeit, Vollständigkeit und Willkürfreiheit – das im Framework 35 festgelegte Gebot der wirtschaftlichen Betrachtungsweise („ substance over form“). Danach orientiert sich die IAS-Bilanzierung weniger an formal-rechtlichen Verhältnissen, sondern im Zweifel an dem wirtschaftlichen Gehalt eines Sachverhaltes. Dieses ist u. a. bei der Behandlung von Leasing oder der Abgrenzung von Eigen- zu Fremdkapital von wesentlicher Bedeutung.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Rechnungslegung nach IAS/IFRS stellt einen Umbruch in der bisherigen Unternehmensbilanzierung dar, der mit vielen „lieb gewonnenen“ Gewohnheiten bricht.
• Auf Grund des tendenziell höheren Ansatzes von Aktiv- und der tendenziell niedrigeren Bewertung der Passivposten werden nach IAS/IFRS regelmäßig höhere Gewinne ausgewiesen als nach deutschem Handelsbilanzrecht. Konkret wird es jedoch darauf ankommen, in welcher Weise ein Unternehmen von den Wahlrechten Gebrauch macht. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass ein Vorziehen von Gewinnen nach IAS zu entsprechend niedrigeren Gewinnen in späteren Perioden führt – so dass bezogen auf die Totalperiode ein identischer Gewinnausweis gegeben ist. Allerdings wird der Gewinnausweis wegen eingeschränkter „ Puffermöglichkeiten“ volatiler.
• Man mag daher trefflich darüber streiten, welche Bilanzierungsform nun für ein Unternehmen – insbesondere für ein KMU – die richtige ist. Hier ist der jeweilige Hintergrund des Unternehmens genau zu beleuchten: Ist eine IAS-Bilanz erforderlich für die Kreditvergabe? Besteht die Notwendigkeit der Vergleichbarkeit mit internationalen Wettbewerbern? Fordern Auftraggeber eine IAS-gestützte Rechnungslegung? Ist diese wichtig für das Renommee des Unternehmens?
• Zu berücksichtigen wird jedoch immer sein, dass nicht unbeträchtliche Kosten im Hinblick auf Software/EDV-Umstellung und Mitarbeiterschulung anfallen.
Guido Vogt
Die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze werden innerhalb der nächsten Jahre Einzug in die deutsche Bilanzierungslandschaft halten. Zwar werden bislang nur kapitalmarktnahe Unternehmen mit ihrem Konzernabschluss zur Anwendung der IAS/IFRS-Standards verpflichtet. Auf Grund der allgemeinen Tendenz hin zu mehr Transparenz und besserer Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse untereinander wird aber zumindest faktisch der Druck auf alle anderen Unternehmen wachsen, ebenfalls die Internationalen Rechnungslegungsstandards zu übernehmen.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen hier vor der zweifachen Herausforderung, sowohl Buchführungssysteme/EDV an die Erfordernisse der neuen Rechnungslegung anzupassen, als auch sich mit den grundlegenden Änderungen des materiellen Bilanzierungsrechts vertraut zu machen. Gerade letzter Punkt ist von zentraler Bedeutung, da die IAS/IFRS anderen Bilanzierungsprinzipien folgen, die nicht dem herkömmlichen Verständnis des HGB beziehungsweise der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) entsprechen.
GRÜNDE FÜR RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) ist zugeschnitten auf die Information für Gesellschafter und Gläubiger des Unternehmens. Retrospektiv wird darüber berichtet, welchen Gewinn das Unternehmen in der vergangenen – nunmehr abgeschlossenen – Rechnungslegungsperiode erzielt hat und wie sich die augenblickliche Vermögenslage darstellt. Sämtliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientieren sich dabei an dem Gebot des Gläubigerschutzes: im Falle einer Liquidation des Unternehmens soll dem Gläubiger lieber zu viel als zu wenig Haftungsmasse zur Verfügung stehen. Der Gedanke der „Nominal- oder Haftungskapital-Erhaltung“ spiegelt sich deshalb im so genannten Vorsichtsprinzip wieder.
Die oberste Zielsetzung des IAS/IFRS-Abschlusses liegt hingegen in der Informationsfunktion für einen relativ breiten Personenkreis. Dieser umfasst sowohl den Kapitalanleger als auch alle interessierten Kreise wie zum Beispiel Arbeitnehmer, Kreditgeber, Geschäftspartner/Lieferanten bis hin zu potenziellen Investoren. Ziel ist es, umfassende Informationen für alle relevanten wirtschaftlichen Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. Zwar werden mit der Rechnungslegung der Gewinn der abgelaufenen Periode und die Vermögenslage des Unternehmens dargestellt. Dieses erfolgt aber nicht im Rahmen einer ausschließlichen Rückschau – sondern vor dem Hintergrund zukünftiger Entwicklungen. So mag es für die Bewertung beispielsweise eines Baggers nicht ohne Bedeutung sein, ob ihm der bloße Veräußerungspreis zugewiesen wird oder aber sich sein Wert danach beurteilt, welchen Anteil er an der künftigen Ertragserwirtschaftung des Unternehmens haben wird. Die Beschreibung des Status Quo vor dem Hintergrund künftiger Entwicklungs- und Ertragschancen ist insbesondere für potenzielle Investoren relevant, die darüber befinden müssen, ob sich ein Investment in das Unternehmen lohnt oder nicht.
ALLGEMEINE BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZE
Steht also nicht die Ermittlung und Begrenzung eines ausschüttungsfähigen Gewinns im Vordergrund, sondern die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen, so wird verständlich, dass – in Abkehr von den HGB-Prinzipien – weder dem Gläubigerschutz noch dem Vorsichtsprinzip besondere Bedeutung zukommen kann.
Die IAS enthalten einen Katalog von Grundsätzen und Anforderungen, deren konkrete Ausgestaltung aber im Zweifelsfall dem jeweiligen Anwender überlassen bleibt: Der Grundsatz der Wesentlichkeit („materiality“) beherrscht vor allem die Ausweis- und Bewertungsvorschriften des Jahresabschlusses: Entsprechend seines Informationszweckes ist die Darstellung von Sachverhalten nach ihrer Relevanz für zukunftsgerichtete Entscheidungen auszurichten. So zum Beispiel ist es möglich, bei größeren Unternehmen gewisse Ausgabenposten nicht gesondert zu erfassen, wenn die diesbezügliche Entscheidungsrelevanz („relevance“) nur gering ist.
Ziel der IAS-Rechnungslegung ist es, eine Vergleichbarkeit („comparability“) der Jahresabschlüsse zu gewährleisten – sowohl für die verschiedenen Geschäftsjahre als auch zwischen den Unternehmen. Daher kommt dem Grundsatz der Stetigkeit der Bewertungsmethoden und der Offenlegung der gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden große Bedeutung zu.
Besonderer Ausdruck des Gebotes der Zuverlässigkeit („ reliability“) ist – neben den Prämissen der Richtigkeit, Vollständigkeit und Willkürfreiheit – das im Framework 35 festgelegte Gebot der wirtschaftlichen Betrachtungsweise („ substance over form“). Danach orientiert sich die IAS-Bilanzierung weniger an formal-rechtlichen Verhältnissen, sondern im Zweifel an dem wirtschaftlichen Gehalt eines Sachverhaltes. Dieses ist u. a. bei der Behandlung von Leasing oder der Abgrenzung von Eigen- zu Fremdkapital von wesentlicher Bedeutung.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Rechnungslegung nach IAS/IFRS stellt einen Umbruch in der bisherigen Unternehmensbilanzierung dar, der mit vielen „lieb gewonnenen“ Gewohnheiten bricht.
• Auf Grund des tendenziell höheren Ansatzes von Aktiv- und der tendenziell niedrigeren Bewertung der Passivposten werden nach IAS/IFRS regelmäßig höhere Gewinne ausgewiesen als nach deutschem Handelsbilanzrecht. Konkret wird es jedoch darauf ankommen, in welcher Weise ein Unternehmen von den Wahlrechten Gebrauch macht. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass ein Vorziehen von Gewinnen nach IAS zu entsprechend niedrigeren Gewinnen in späteren Perioden führt – so dass bezogen auf die Totalperiode ein identischer Gewinnausweis gegeben ist. Allerdings wird der Gewinnausweis wegen eingeschränkter „ Puffermöglichkeiten“ volatiler.
• Man mag daher trefflich darüber streiten, welche Bilanzierungsform nun für ein Unternehmen – insbesondere für ein KMU – die richtige ist. Hier ist der jeweilige Hintergrund des Unternehmens genau zu beleuchten: Ist eine IAS-Bilanz erforderlich für die Kreditvergabe? Besteht die Notwendigkeit der Vergleichbarkeit mit internationalen Wettbewerbern? Fordern Auftraggeber eine IAS-gestützte Rechnungslegung? Ist diese wichtig für das Renommee des Unternehmens?
• Zu berücksichtigen wird jedoch immer sein, dass nicht unbeträchtliche Kosten im Hinblick auf Software/EDV-Umstellung und Mitarbeiterschulung anfallen.
Guido Vogt