Das bei der EIC Trier GmbH angesiedelte IHK/HWK-Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz hat die Jahressitzung der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen in der IHK Trier ausgerichtet. Die Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Bundesländer tauschten sich an zwei Tagen über aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht aus.
Mit dabei war auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Person von Hildegard Reppelmund, Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht und Wirtschaftsrecht. IHK-Hauptgeschäftsführerin Jennifer Schöpf-Holweck begrüßte die Teilnehmenden.
Auftragswertgrenzen steigen
Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern kommt dem Austausch innerhalb des Netzwerks der Auftragsberatungsstellen eine große Bedeutung zu. Im Fokus standen die Entwicklungen beim Umgang mit der Tariftreue sowie die Anpassungen der Auftragswertgrenzen für die beschränkten Ausschreibungen, freihändigen Vergaben und Direktaufträge. Die Wertgrenzen gehen tendenziell immer mehr nach oben.
Aktuelle Entwicklungen
Kernthema war die aktuelle Bundes- und Europapolitik zum Vergaberecht. Nachdem die Bundesregierung das Bundestariftreuegesetz und das Vergabebeschleunigungsgesetz umgesetzt hat, stehen nun die Novellierung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien auf der Agenda. Der Referatsleiter aus dem Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Gunnar Zillmann, hob hervor, dass durch das Vergabebeschleunigungsgesetz die Teilnahme für Unternehmen an Ausschreibungsverfahren erleichtert werde, da Eignungsnachweise nur noch von aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern vorzulegen seien.
Als nächster Schritt steht die Überarbeitung der UVgO an, die bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein soll. Der Reformentwurf dazu sieht eine deutliche Verschlankung und substantielle Vereinfachung des Vergaberechts für Lieferungen und Dienstleistungen vor.
Netzwerk setzt wichtige Impulse
Ein wichtiger Programmpunkt war die strategische Positionierung des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Die Praxis zeigt immer wieder, wie wichtig diese von den Auftragsberatungsstellen durchgeführte auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen ist, um Vergabeverfahren schlank und effizient zu gestalten. In enger Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern setzen sich die Auftragsberatungsstellen für eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des Vergaberechts ein. Der offene Dialog im Rahmen der Jahressitzung in Trier hat gezeigt, wie viel Stärke und Engagement in diesem bundesweiten Netzwerk stecken.
Vergaberechtsexpertinnen und -experten aus allen Bundesländern trafen sich zur Konferenz in Trier.
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