Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kevin Gläser
Tel.: 0651 9777-530
Fax: 0651 9777-505
glaeser@trier.ihk.de
Tel.: 0651 9777-530
Fax: 0651 9777-505
glaeser@trier.ihk.de
Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zugestimmt. Einige Empfehlungen aus der Stellungnahme des DIHK wurden auch schon umgesetzt. Weiterhin sieht der Gesetzesentwurf Ermächtigungsverordnungen für umfassende Obhutspflichten für Vertreiber von Waren vor sowie eine Kostenübertragung auf Hersteller für die Reinigung des öffentlichen Raumes vor.
Nun haben die Ausschüsse im Bundesrat zahlreiche Änderungen am Kabinettsentwurf vorgeschlagen. Im Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich erstmals im Juni 2020 beraten.
Am 1. Juni 2012 ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG) in Kraft getreten und löste damit das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ab. Mit dem KrWG werden Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) in nationales Recht umgesetzt.
Das zentrale Element des KrWG ist § 6 die fünfstufige Abfallhierarchie (zuvor dreistufig), die folgende Rangfolge unter den Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen festlegt: