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IHK Trier


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15.01.2002

Krisenmanagement durch tatkräftige Hilfe der IHK


Dieser Text ist vom 15.01.2002 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Runder Tisch und Beratungsprogramm des Landes bieten wichtige Unterstützung bei Krisen

Vor dem Hintergrund eines drohenden Insolvenzverfahrens wenden sich immer häufiger Unternehmerinnen und Unternehmer an die IHK Trier, um gemeinsam mit den Gläubigern und weiteren Experten ein tragfähiges Sanierungskonzept für ihr Unternehmen zu finden. Hierbei ist an erster Stelle der Runde Tisch zu nennen.

Kriseninstrumentarium Runder Tisch

Gemeinsam mit der Deutschen Ausgleichsbank und der Hkw Trier hat die IHK Trier dieses Instrumentarium im Jahr 2000 eingerichtet. Im Rahmen dieses Projektes wird eine gründliche Diagnose ermöglicht, die die Schwachstellen eines Betriebes aufdeckt. Auf dieser Grundlage wird mit allen Beteiligten eine sachgerechte und praktikable Lösung zur Sicherung des Unternehmens entwickelt. Zu den am Runden Tisch beteiligten Akteuren gehören neben der moderierenden Wirtschaftskammer und dem Unternehmen der Steuerberater, die Hausbank, der Sozialversicherungsträger sowie - je nach Bedarf - das Finanzamt und andere Gläubiger. Für das zu beratende Unternehmen entsteht nur eine geringe Aufwandsentschädigung, die an den Berater zu zahlen ist. Die reinen Beratungskosten werden von der Deutschen Ausgleichsbank übernommen.

Der IHK Trier kommt in dem Konzept des Runden Tisches eine Schlüsselrolle zu. Sie bildet quasi als Feuermelder die erste Anlaufstelle für Unternehmen in Schwierigkeiten. Die IHK beauftragt dann unverzüglich einen ausgewiesenen Experten, eine Schwachstellenanalyse durchzuführen. Für diese Aufgabe werden Branchenexperten aus dem DtA/DIHK-Patenpool eingesetzt. Die Anfrage wird absolut vertraulich behandelt. Ziel ist es, innerhalb von kurzer Zeit – maximal zehn Betreuungstage werden angesetzt - einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu erhalten, um gemeinsam mit den Beteiligten eine Verbesserung der unternehmerischen Situation herbeiführen zu können.

Das Projekt Runder Tisch wurde ursprünglich in den neuen Bundesländern gestartet und erstmals in Rheinland-Pfalz für den IHK-Bezirk Trier eingerichtet.

Beratungsprogramm für Existenzgründer

Das Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz hat das Ziel, das beabsichtigte Gründungsvorhaben durch kompetente Berater zu unterstützen. Durch eine bessere Beratung von Existenzgründern sollen Fehler in der Anfangsphase und daraus resultierende Betriebsinsolvenzen vermieden werden.

Gefördert werden Beratungen vor Gründung einer selbstständigen Vollexistenz, Beratungen zur Existenzsicherung von Unternehmen innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach der Existenzgründung und Beratungen im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen durch Übernahme bestehender Betriebe.

Förderfähig sind Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Die Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickeln sowie zusammen damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in der Betriebspraxis geben.

Nicht förderfähig sind Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erlangung öffentlicher Hilfen zum Inhalt haben und deren wesentlicher Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren und Dienstleistungen gerichtet ist.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die sich selbstständig machen wollen, sowie gewerbliche Unternehmen und freiberufliche Praxen mit bis zu 50 Beschäftigten und bis zu sieben Millionen € Umsatz oder bis zu fünf Millionen € Bilanzsumme. Die Unternehmen beziehungsweise Praxen müssen ihren Sitz oder Geschäftsbetrieb in Rheinland-Pfalz haben.

Die Förderung besteht in der Gewährung eines Landeszuschusses zu den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer, sofern Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Der Zuschuss beträgt bei:
  • Existenzgründungsberatungen 75 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig sind Tagessätze von höchstens 500 € für bis zu drei Tagewerke.
  • Existenzsicherungsberatungen innerhalb von fünf Jahren nach der Existenzgründung 75 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig sind Tagessätze von höchstens 500 € für bis zu sechs Tagewerke.
  • Betriebsnachfolgen werden wie Existenzgründungen mit aufbauenden Existenzsicherungsmaßnahmen gefördert.

Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten sind vor Beauftragung des Beraters einzureichen bei der IHK.

Die vorgenannten Hilfen können nur dann sinnvoll greifen, wenn eine rechtzeitige Einschaltung der IHK erfolgt.
R. Fisch

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