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01.07.2006

Länderspezifische Regelungen zur Berufsausbildung verabschiedet


Dieser Text ist vom 01.07.2006 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Verbindliche Absprachen zwischen Land Rheinland-Pfalz und Wirtschaftskammern

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, sowie die acht Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz haben im Rahmen einer Arbeitsgruppe eine gemeinsame Vereinbarung zur Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erarbeitet. Dabei wurden vor allem die Punkte aufgegriffen, in denen das neue BBiG den einzelnen Bundesländern das Recht einräumt, eigene landesspezifische Regelungen zu treffen. Das nunmehr vorliegende Ergebnis ist dabei geprägt von dem Gedanken, zum einem das erfolgreiche Modell der dualen Berufsausbildung zu bewahren und andererseits dem dualen Partner Berufsbildende Schule einen höheren Stellenwert einzuräumen. Die Akteure in Rheinland-Pfalz haben sich darauf verständigt, Änderungen pragmatisch und mit Augenmaß vorzunehmen und diese nicht in einer Landesverordnung zu bestimmen, sondern durch verbindliche Absprachen zwischen den Akteuren in Form einer Vereinbarung festzulegen. Andere Bundesländer beabsichtigen zum Teil weitergehende Regelungen.

BERUFSSCHULNOTE KANN AUFS KAMMERZEUGNIS
Nach Paragraf 37 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz kann der Ausweis des Ergebnisses berufsschulischer Leistungen (Gesamtendnote) auf dem IHK-Zeugnis auf Antrag des Auszubildenden erfolgen. Das Land Rheinland-Pfalz wird sich bei der Ermittlung dieses Ergebnisses an der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz orientieren, indem zum Beispiel das Unterrichtsfach „Berufsbezogener Unterricht“ sechsfach gewichtet wird. Die Kammern geben ein Verfahren über die Einbringung der Berufschulnote in das Kammerzeugnis vor, welches nach Möglichkeit landeseinheitlich angewendet werden soll.

ANRECHNUNG SCHULISCHER BERUFLICHER AUSBILDUNG NUR AUF GEMEINSAMEN ANTRAG
Die strikten Anrechnungsverordnungen für Absolventen der Berufsfachschule I (Berufsgrundbildungsjahr) sowie der Berufsfachschule II werden ab dem Ausbildungsjahr 2006 außer Kraft gesetzt. Stattdessen kann nach Paragraf 7 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz den Absolventen der Berufsfachschule I das erste Jahr auf eine Berufsausbildung angerechnet werden, wenn dies von Seiten der Betriebe gewünscht wird. Damit wird eine alte Forderung der Betriebe realisiert, die ausbildungsverhindernde Muss-Anrechnung abzuschaffen.
Für Schülerinnen und Schüler, die nach dem ersten Jahr des Besuchs der höheren Berufsfachschule diese verlassen wollen, ergibt sich die Möglichkeit, dieses Jahr in voller Länge auf eine anschließende, einschlägige Berufsausbildung anzurechnen, sofern dies Betriebe und Auszubildende wünschen. Die Anrechnung kann in den Bildungsgängen erfolgen, deren Ausbildungsinhalte mit denjenigen entsprechender dualer Ausbildungsberufe übereinstimmen (in Frage kommende Ausbildungsberufe derzeit: Groß- und Außenhandelskaufmann sowie Reiseverkehrskaufmann und Hotelkaufmann).

ZULASSUNG VON VOLLZEITSCHÜLERN ZUR IHK-ABSCHLUSSPRÜFUNG IN AUSGEWÄHLTEN BILDUNGSGÄNGEN
Das neue Berufsbildungsgesetz eröffnet nach Paragraf 43 Absatz 2 die Möglichkeit, Absolventen der zweijährigen, vollzeitschulischen höheren Berufsfachschule zur Kammerprüfung zuzulassen, wenn die Ausbildungsinhalte des Bildungsgangs dem eines entsprechenden dualen Ausbildungsberufs entsprechen und ein einschlägiges Praktikum (fachpraktischer Nachweis) nachgewiesen wird. Der einschlägige, fachpraktische Nachweis umfasst, abhängig von der Ausbildungsdauer des Bildungsberufes, 12 bis 18 Monate, so dass die Gesamtdauer bis zur Zulassung zur Kammerprüfung die Regelausbildungszeit nicht unterschreitet. Damit ist sichergestellt, dass die beiden nebeneinander existierenden Ausbildungsgänge – einerseits die reguläre Ausbildung im dualen System, andererseits zwei Jahre Vollzeitschule plus fachpraktischer Nachweis – in gleicher Zeit zur Kammerprüfung führen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine vollzeitschulische Ausbildung nicht zu einer zeitlichen Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des dualen Systems führt.
Vor dem Hintergrund, dass beide Wege nach der gleichen Zeit zum begehrten Kammerabschluss führen, hat sich die Arbeitsgruppe darauf verständigt, dieses Instrument zunächst nur für die Bildungsgänge der höheren Berufsfachschule im Bereich Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Handel (Externenprüfung im Beruf des Groß- und Außenhandelskaufmann), sowie die Ausbildungsgänge in den Bereichen Tourismusmanagement (Ausbildungsberuf: Reiseverkehrskaufmann) und Hotelmanagement (Ausbildungsberuf: Hotelkaufmann) zu öffnen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, den Jugendlichen wegen der teils angespannten Ausbildungssituation neben dem dualen System noch eine weitere Möglichkeit zu eröffnen, den angestrebten IHK-Abschluss zu erreichen, andererseits aber dem dualen Ausbildungssystem oberste Priorität zu belassen. Welche Anreize und damit Folgewirkungen sich hieraus für die Jugendlichen und die Betriebe ergeben, sprich wie attraktiv sich welches Angebot für beide Beteiligten jeweils erweist, ist offen und vorab nicht endgültig abschätzbar. Die entsprechenden Bildungsgänge an der höheren Berufsfachschule werden enger am dualen System ausgerichtet beziehungsweise umstrukturiert, so dass sie sich stärker an den Berufsbildern nach dem Berufsbildungsgesetz orientieren und es den Jugendlichen ermöglichen, so früh wie möglich praktische Erfahrungen zu sammeln. Die getroffene Regelung entspricht somit einer behutsamen und pragmatischen Lösung, die aber flexibel an aktuelle Entwicklungen angepasst werden kann. Die Vereinbarung ist bis 2011 befristet, die Ergebnisse sollen evaluiert werden.
Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz sind davon überzeugt, gemeinsam mit den zuständigen Ministerien mit der getroffenen Vereinbarung im Sinne der Betriebe und der Jugendlichen eine pragmatische und konstruktive Lösung gefunden zu haben. Die Vereinbarung wurde am 4. Mai 2006 vom Landesausschuss für Berufsbildung positiv aufgenommen und wird Mitte des Jahres 2006 von den Vertragspartnern Wirtschaftsministerium, Bildungsministerium sowie den IHKs und HWKs in Rheinland Pfalz unterzeichnet werden.
Marcus Kleefisch
e-mail: kleefisch@trier.ihk.de

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