Alle Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen eine Fachkenntnis nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung nachweisen. Diese kann durch die Teilnahme an der Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygieneschulung erworben werden.
Zielgruppe: Gastronomen, MitarbeiterInnen, die im Bereich der Herstellung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten ohne einschlägige Berufsausbildung
Inhalt: Lebensmittelrecht, Hygiene bei Herstellung und Verarbeitung, Lebensmittelkennzeichnung, Betriebliche Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit
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Wein & Tourismus
Marion Moersch
Tel.: 0651 9777-203
moersch@trier.ihk.de