Gehöre ich als
Gewerbetreibender zur Industrie- und Handelskammer oder zur Handwerkskammer?
Unternehmer stehen häufig vor dieser Frage. Damit verbunden ist auch das Thema,
ob die ausgeübte beziehungsweise angestrebte gewerbliche Tätigkeit dem
Handwerksrecht unterliegt und ob eine spezielle handwerkliche Qualifikation,
eine Meisterprüfung, erforderlich ist.
Die Broschüre
„Leitfaden Abgrenzung - Handwerk-Industrie-Handel-Dienstleistung“ beantwortet
diese Fragen. Sie wurde unter Mitwirkung der regionalen Kammern gemeinsam vom
Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) und dem Deutschen
Handwerkskammertag (DHKT) erstellt.
Der Leitfaden
besteht aus zwei Teilen. Zunächst werden verschiedene Aspekte des
Handwerksrechts erläutert, zum Beispiel was ist ein Mischbetrieb, ein
handwerklicher Nebenbetrieb oder ein Hilfsbetrieb sowie die Abgrenzung zwischen
handwerklicher und industrieller Betriebsform. Im zweiten Teil werden zahlreiche
gewerbliche Tätigkeiten von A bis Z aufgelistet und es wird jeweils festgehalten,
ob diese dem Handwerk zuzuordnen sind oder nicht.
Der Leitfaden richtet sich an Existenzgründer und Gewerbetreibende, aber auch an Ordnungs- und Gewerbeämter sowie Rechtsanwälte und Notare. Er soll als erste Entscheidungshilfe dienen, ersetzt aber nicht die persönliche Beratung. Der Leitfaden kann hier abgerufen werden: Leitfaden Abgrenzung