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06.10.2021

Leitfaden Abgrenzung: Handwerk - Industrie - Handel?

Gehöre ich als Gewerbetreibender zur Industrie- und Handelskammer oder zur Handwerkskammer? Unternehmer stehen häufig vor dieser Frage. Damit verbunden ist auch das Thema, ob die ausgeübte beziehungsweise angestrebte gewerbliche Tätigkeit dem Handwerksrecht unterliegt und ob eine spezielle handwerkliche Qualifikation, eine Meisterprüfung, erforderlich ist.

Die Broschüre „Leitfaden Abgrenzung - Handwerk-Industrie-Handel-Dienstleistung“ beantwortet diese Fragen. Sie wurde unter Mitwirkung der regionalen Kammern gemeinsam vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) und dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) erstellt.

Der Leitfaden besteht aus zwei Teilen. Zunächst werden verschiedene Aspekte des Handwerksrechts erläutert, zum Beispiel was ist ein Mischbetrieb, ein handwerklicher Nebenbetrieb oder ein Hilfsbetrieb sowie die Abgrenzung zwischen handwerklicher und industrieller Betriebsform. Im zweiten Teil werden zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten von A bis Z aufgelistet und es wird jeweils festgehalten, ob diese dem Handwerk zuzuordnen sind oder nicht.

Der Leitfaden richtet sich an Existenzgründer und Gewerbetreibende, aber auch an Ordnungs- und Gewerbeämter sowie Rechtsanwälte und Notare. Er soll als erste Entscheidungshilfe dienen, ersetzt aber nicht die persönliche Beratung. Der Leitfaden kann hier abgerufen werden: Leitfaden Abgrenzung

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