zur Beantragung eines Präferenznachweises oder einer Erklärung zum Ursprung. Aber auch Unternehmen, die nicht ins Ausland liefern, kommen häufig mit Lieferantenerklärungen in Kontakt, Denn nur mithilfe einer lückenlosen Dokumentation vom Hersteller über den Zulieferer bis hin zum exportierenden Unternehmen ist der korrekte Warenursprung sicherzustellen.
Der Lieferant kann die Erklärung eigenverantwortlich erstellen, ist aber verpflichtet, den vorgeschriebenen Wortlaut gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/2447 zu verwenden, Das Ausfüllen der darin enthaltenen Leer Felder, insbesondere der Länderangaben, stellt den Lieferanten dabei nicht selten vor eine Herausforderung. Abhängig von Produkt und Land muss individuell geprüft werden, ob der Präferenzursprung erreicht wird. Falsche Angaben können weitreichende Konsequenzen haben.
Das Seminar beleuchtet die Hintergründe und Regelungen, die bei der Anforderung, Erstellung und Kontrolle von Lieferantenerklärungen beachtet werden müssen. Beispiele aus der Praxis ergänzen die Veranstaltung.
Programm
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Lieferantenerklärungen
Mit und ohne Präferenzursprung
Einzel- und Langzeit-Lieferantenerklärung
Formale Anforderungen für die Ausstellung
Prüfungsmöglichkeiten (Auskunftsblatt INF.4)
Kumulierungsvermerke in den Lieferantenerklärungen -
Einführung in die Präferenzursprungsregeln
Präferenzabkommen der EU
Anwendung der Ursprungsregeln
Bestimmung und Nachweis des Kumulierungsvermerks
Bestimmung und Nachweis des Länderkreises
Wichtige Besonderheiten - Praktische Beispiele und Diskussion