Am 1. Oktober 2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekanntgegeben, dass es die Prüfung von Unternehmensberichten gemäß §§ 12 und 13 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) mit sofortiger Wirkung einstellt. Hintergrund ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der eine rückwirkende Abschaffung der Berichtspflicht vorsieht.
Bereits am 3. September 2025 hatte das Bundeskabinett den Entwurf zur Änderung des LkSG beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten: Die Pflicht zur Berichterstattung über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten soll entfallen, ebenso wie die bisher umfangreichen Bußgeldregelungen. Statt dreizehn Bußgeldtatbeständen sollen künftig nur noch vier gelten – und Sanktionen nur bei schweren Verstößen verhängt werden.
Auch für laufende Verfahren bedeutet das die Einstellung der Prüfung – bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen werden aber nach wie vor Bußgelder verhängt.
Das BAFA wird Unternehmen auch weiterhin beratend begleiten.
Weiterführende Informationen:
BAFA - Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
BMWE - Sofortige Entlastung für Unternehmen – BMWE weist BAFA zu Zurückhaltung beim Lieferkettengesetz an
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