Referentin:
Martina Otto, Steuerberaterin, Breuer & Otto Personal Tax GmbH
Zum Thema:
Rund 28.000 Arbeitnehmer aus der Region Trier pendeln täglich zu ihrer Arbeitsstätte nach Luxemburg. Mit Umsetzung der Luxemburger Steuerreform müssen seit 2018 u.a. auch Grenzpendler, die die Steuerklasse 2 mit fixem Steuersatz gewählt haben, in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben. Zudem lohnt sich für Grenzpendler zuweilen auch die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Luxemburg, um bestimmte Ausgaben im Großherzogtum steuerlich geltend zu machen. Die gesetzliche Abgabefrist zum 31. März des Folgejahres hat Luxemburg abgeschafft, so dass auch eine spätere Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum Jahresende möglich ist. Darüber hinaus haben nach Maßgabe der Konsultationsvereinbarung vom 11. Januar 2023 Grenzpendler, die sog weiße Einkünfte aus Luxemburg beziehen wie z. B. Entgelte für Überstunden oder eine Beteiligungsprämie, diese Einkünfte in Deutschland zu erklären.
Die Veranstaltung verschafft Grenzpendlern, Mitarbeitern aus Personalabteilungen sowie auch Steuerberatern und Steuerfachangestellten einen grundlegenden Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der Luxemburger Einkommensteuererklärung. Anhand der einzelnen Steuererklärungsformulare lernen die Teilnehmer praxisnah, wie die Luxemburger Einkommensteuererklärung korrekt auszufüllen ist und in welchen Fällen sich die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Luxemburg lohnt.
Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung Luxemburger Unternehmen, die Grenzpendler beschäftigen, an Steuerberater und Steuerfachangestellte sowie an Grenzpendler, die mit der Erstellung und der Abgabe der Luxemburger Einkommensteuererklärung befasst sind.
Weitere Informationen finden Sie hier
Extern
Christina Grewe
Tel.: (06 51) 9 75 67-11
grewe@eic-trier.de