Am 26. Juli 2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Damit hat 
die Mediation, die eine Alternative zu den oft langwierigen und 
kostspieligen Gerichtsprozessen darstellt, eine gesetzliche Grundlage 
erhalten. 
Das Mediationsgesetz beruht auf der Richtlinie des Europäischen 
Parlaments und Rates vom 21.05.2008 über bestimmte Aspekte der Mediation
 in Zivil- und Handelssachen. Beabsichtigtes Ziel der Richtlinie ist es,
 den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und eine 
gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern.
Im Mediationsgesetz wird die Mediation nunmehr definiert als „ein 
vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe 
eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine 
einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“.  Auch der Mediator
 erhält eine gesetzliche Definition als „eine unabhängige und neutrale 
Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation 
führt“.
Das Gesetz gibt dem Mediator einen Handlungsrahmen vor, indem es 
ausdrücklich Rechte und Pflichten des Mediators benennt, wie z. B. die 
Pflicht zur Allparteilichkeit (Neutralität). Zudem wird eine 
Verschwiegenheitspflicht des Mediators und der in die Durchführung des 
Mediationsverfahrens eingebundenen Personen statuiert.
Weiterhin stellt das Mediationsgesetz Anforderungen an die Aus- und 
Fortbildung des Mediators. Dadurch, dass der Mediator bestimmte 
Kernkompetenzen und Grundkenntnisse erfüllen muss, soll eine 
Qualitätssicherung in der Mediation gewährleistet und hierdurch das 
Vertrauen in die Mediation gestärkt werden. Die Bezeichnung als 
zertifizierter Mediator ist möglich, wenn der Mediator eine 
entsprechende Ausbildung absolviert hat. Die Anforderungen an die 
Ausbildung zum zertifizierten Mediator müssen noch durch eine gesonderte
 Verordnung geregelt werden.
Die Auswahl eines geeigneten Mediators kann schwierig sein. "Mediator" 
ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Als Mediatoren sind vielfach 
Rechtsanwälte, aber auch Angehörige anderer beratender Berufe tätig. 
Jedenfalls sollte auf eine fundierte Zusatzausbildung Wert gelegt 
werden.
Mediationsgesetz