Bei Dienstleistungen gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz unter anderem für:
- Personenbeförderung
- Malerarbeiten an Privatwohnungen, die älter als 15 Jahre alt sind
- Friseurdienstleistungen
- Fahrradreparaturen
- Camping und Vermietung von Ferienwohnungen
- die Gewährung des Zugangs u.a. zu Zirkussen, Schaustellergeschäften, Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen (Museen, Konzerte, Sportwettkämpfe)
- Künstlerische Darbietungen
- Herstellung von Kleidung, Schuhen und Fahrrädern
Zuständig für alle Steuerangelegenheiten ausländischer Privatpersonen und Unternehmen ist der Belstingdienst in Heerlen. Grundsätzlich muss sich jedes ausländische Unternehmen oder jede Person, die in den Niederlanden Umsatzsteuer abführen muss oder innergemeinschaftliche Lieferungen oder Erwerb tätig, beim Belastingdienst Heerlen registrieren:
Finanzamt/Limburg/Büro Ausland
Postfach 2865
NL - 6401 DJ Heerlen
Tel: +31 555 385 385
Wenn Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen, bekommen Sie regelmäßig ein amtliches Umsatzsteuerformular zugeschickt. Ausführliche deutschsprachige Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars können Sie unter http://www.belastingdienst.nl/download/de/428.html herunterladen.
Einige Dienstleistungen und Güter sind gänzlich von der Umsatzsteuer befreit. Dabei geht es um Unterricht, Dienstleistungen im medizinischen Bereich, Dienste von Sportvereinen für ihre Mitglieder, sozial-kulturelle Dienstleistungen, Ambulante Betreuung, Kinderbetreuung, Dienstleistungen für Komponisten, Schriftsteller und Journalisten, Finanzdienstleistungen etc. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzug.