Trotz zahlreicher Harmonisierungsfortschritte ist das Mehrwertsteuerrecht innerhalb der EU nicht vollständig harmonisiert. Unternehmen, die in Frankreich mehrwertsteuerpflichtige Geschäfte durchführen, müssen sich daher nicht nur mit den EU-Vorgaben, sondern auch mit den Besonderheiten des französischen Mehrwertsteuerrechts inklusive dem Verfahren zur Beantragung einer Mehrwertsteuernummer, den umsatzsteuerlichen Meldepflichten in Frankreich sowie der Vorsteuervergütung bzw. Rückerstattung von in Frankreich gezahlter Mehrwertsteuer befassen. Fehler bei der Mehrwertsteuer können zu einer Nacherhebung der Steuern führen, die im Regelfall schwer oder gar nicht an den Kunden weiterbelastet werden kann.
Das Webinar verschafft einen fundierten und praxisnahen Überblick über die umsatzsteuerlich korrekte Abwicklung von Lieferungen und Leistungen in Frankreich und informiert über das Verfahren zur Beantragung einer französischen Mehrwertsteuernummer, die umsatzsteuerlichen Meldepflichten in Frankreich sowie die Möglichkeiten der Mehrwertsteuerrückerstattung.
Weitere Informationen finden Sie hier
Extern
Christina Grewe
Tel.: (06 51) 9 75 67-11
grewe@eic-trier.de