Stadt/Gemeinde |
Mettendorf |
Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "Heiligenberg und Hangenberg" (Sondergebiet Photovoltaik) |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Die „WES Green GmbH“ beabsichtigt die Errichtung zweier räumlich getrennter erdgebundener Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Ortsgemeinde Mettendorf. Aus diesem Grund hat die Ortsgemeinde die Aufstellung zweier separater Bebauungspläne beschlossen. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind im Außenbereich nach § 35 BauGB Abs. 1 Nr. 8 nur in einem 200 m Korridor längs von Autobahnen oder Schienenwegen des überregionalen Netzes sowie gem. Nr. 9 zu oben genanntem Paragrafen als Agri-PV-Anlage im räumlich funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb und einem Flächenumfang von max. 2,5 ha zulässig Privilegierung). Im vorliegenden Fall greift eine Privilegierung nicht. Daher ist die Voraussetzung für die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaikanlage (Solarpark) auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 (1) BauNVO und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11(2) BauNVO. |
Plandokumente und Informationen |
www.vg-suedeifel.de |
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05.09.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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