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  • 01.07.2026

    Mitarbeitereinsätze in Osteuropa

    Worauf international zu achten ist

  • Extern

    Alannah Wörle

    Tel.: (06 51) 9 75 67-15
    woerle@eic-trier.de

Der Handel mit osteuropäischen Staaten macht rund ein Fünftel des deutschen Außenhandels aus. Entsprechend oft kommt es zu grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen deutscher Unternehmen in Osteuropa. Zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gibt es gemäß der RL 2014/67/EU EU-weit nationale Entsendeauflagen. Verstöße gegen die Vorgaben werden sanktioniert.

Entsendeauflagen berücksichtigen

Die Entsendeauflagen umfassen in der EU die Abgabe einer Entsendemitteilung, die Benennung einer Kontaktperson als Ansprechpartner für die Kontrollbehörden und Dokumente als Nachweis der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Auszahlungsbeleg, Stundenzettel, A1-Bescheinigung). Zudem ist in Osteuropa eine Auftragskopie bereitzuhalten. Die Entsendemitteilungen können auf Englisch abgegeben werden (außer in Rumänien). Auftraggeber sollten vor allem beim Einsatz von Subunternehmern eine Kopie der Entsendemitteilung verlangen. Bußgelder bei Verstößen gegen die Auflagen liegen zwischen etwa 1400 Euro (Ungarn) und 7000 Euro (Polen). Ausführliche Informationen bieten die Leitfäden der EIC Trier GmbH unter 

Beschäftigungsvorschriften
Bei Einsätzen im EU-Ausland gelten die in mehreren EU-Richtlinien vorgeschriebenen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Einsatzlands, sofern die Vorgaben im Entsendestaat nicht günstiger sind (Günstigkeitsprinzip). Hierzu gehören u.a. die Entlohnungsgaben, allgemeinverbindliche Tarifverträge sowie Vorgaben zu Arbeitszeit und Überstunden. Die gesetzlichen Mindestlöhne reichen in Osteuropa von 3,74 Euro (Bulgarien) bis 7,40 Euro (Polen). 

Überstundenregelung

Die reguläre Wochenarbeitszeit beträgt in Osteuropa 40 Stunden. Die tägliche Ruhezeit liegt bei elf Stunden. Die Vorgaben zu Überstunden variieren: In Polen sind maximal vier Überstunden auf zwei Tage verteilt erlaubt, in Rumänien und Tschechien acht pro Woche. Außer in Rumänien gilt ein jährliches Überstundenkontingent von 150 Stunden. Überstunden werden durch Zeitausgleich oder zuweilen auch per Zuschlag kompensiert. Sonn- und Feiertagsarbeit ist ebenfalls zuschlagspflichtig. Bußgelder bei Verstößen reichen von 1400 Euro (Ungarn) bis rund 78.000 Euro bei Unterentlohnung (Tschechien).
Weitere Informationen bieten auch nationale Arbeitsinspektionen (siehe hierzu EIC-Leitfäden unter www.eic-trier.de) sowie die deutschen Auslandshandelskammern ().

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