Stadt/Gemeinde |
Wittlich |
Bezeichnung des Plans |
Second-Hand-Kaufhaus des ÜAZ Wittlich in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Bernkastel-Wittlich |
Art des Plans |
Wirtschaftspolitische Positionierung |
Beschreibung |
Das ÜAZ Wittlich (Überbetriebliches Ausbildungszentrum) plant, ab dem 01. September 2024 zusammen mit dem Jobcenter Bernkastel-Wittlich (Auftraggeber) ein Second-Hand-Kaufhaus als soziales Projekt zu betreiben. In dem Second-Hand-Kaufhaus sollen Spenden wie Möbel, Kleidung und andere Gegenstände aus der Gesellschaft angenommen, gegebenenfalls aufbereitet und zu kostendeckenden Preisen (ohne Gewinnerzielungsabsicht) verkauft werden. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Arbeitsmarktpolitische Maßnahme des Jobcenters Bernkastel-Wittlich, um Langzeitarbeitslose wieder an eine Erwerbstätigkeit heranzuführen. Gemäß den Vertragsbedingungen des ÜAZ ist dieses verpflichtet, bei produktiven und zugleich wertsteigernden Arbeiten auf Verlangen des Auftraggebers den Nachweis über den erzielten Konsens zur Unbedenklichkeit mit der Wirtschaft vorzulegen. Um diesen Konsens zu eruieren, ist es nun Anliegen der IHK Trier als unabhängiger Anwalt des Marktes, das Stimmungsbild des regionalen Einzelhandels einzuholen. Sollten Sie entsprechende Bedenken gegen die Errichtung des Second-Hand-Kaufhauses im ÜAZ Wittlich haben, bitten wir Sie, uns diese bis zum 23. August 2024 mitzuteilen, damit wir diese in unsere Entscheidung einfließen lassen können. Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen im Voraus. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. |
Plandokumente und Informationen |
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23.08.2024 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Kevin Gläser |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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