Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren einige Entscheidungen zu Nachtragsberechnungen getroffen und damit das Nachtragsrecht bei VOB/B-Verträgen auf vollständig neue, bisher unbekannte Grundlagen gestellt. Seitdem befindet sich die Fortschreibung der Urkalkulation bei der Berechnung von Nachträgen in einem Auflösungsprozess. Ebenso gibt es eine Reihe von oberlandesgerichtlichen Urteilen zur Preisermittlung bei geänderten Leistungen. Jeder Baupraktiker muss, um seine Bauverträge weiter erfolgreich abwickeln zu können, die neuen Nachtragsregeln kennen und wissen, wie er sie anwendet. In besonderem Maße gilt dies für Auftragnehmer öffentlicher Aufträge. Das Seminar verschafft einen umfassenden und verständlichen Überblick über das aktuelle deutsche Nachtragsrecht, sowohl bei Bauverträgen nach VOB/B wie nach BGB.
Ziel des Seminars ist es, Fallstricke des Nachtragsrechts zu vermeiden, Nachtragsmöglichkeiten zu erkennen, Nachtragsforderungen richtig anzumelden, sie erfolgreich durchzusetzen und auf Ablehnungen durch den Auftraggeber richtig zu reagieren.
Extern
Dagmar Lübeck
Tel.: (06 51) 9 75 67-16
luebeck@eic-trier.de