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Stadt/Gemeinde |
Neidenbach |
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Bezeichnung des Plans |
OT "Erntehof" Abgrenzungs- und Abrundungssatzung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Neidenbach liegt im Norden der Verbandsgemeinde Bitburger Land im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Der Ortsteil Erntehof liegt nordöstlich des Hauptortes Neidenbach. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung hat die Ortsgemeinde am 30.05.1995 für den Ortsteil "Erntehof" eine Abgrenzungs- und Abrundungssatzung aufgestellt. Mit der 1. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) soll eine Teilfläche dieser Satzung überplant werden, um Baurecht für einen Reitplatz zu schaffen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung umfasst mit einer Gesamtfläche von 1.675 m² in der Gemarkung Neidenbach in der Flur 3, das Flurstück Flst. 9/2 tlw. |
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andokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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27.04.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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