Kernpunkte der Reform:
- Mindestinvestitionssumme gesenkt: von 10.000 € auf 5.000 €
- Sondergrenze für bauliche Maßnahmen (30.000 €) entfällt
- Pflicht zur Produktionsmeldung und Qualifikationsnachweisen entfällt
- Umsatzregelung (mind. 25 % aus Landwirtschaft/Weinbau) aufgehoben
Das Programm wurde um digitale Vermarktungsinstrumente erweitert. Neben klassischen Investitionen wie Verkaufsfahrzeugen sind nun auch Maßnahmen im Bereich E-Commerce und digitales Marketing förderfähig. Für diese entfällt die Zweckbindungsfrist sowie die aufwändige Prüfung.
Erhöhte Fördersätze:
Im Rahmen der aktuellen Auswahlrunde wurden 49 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 3,72 Mio. € zur Bewilligung ausgewählt. Die Fördersätze wurden auf bis zu 40 % angehoben.
Weitere Informationen:
Aktualisierte Antragsunterlagen und Details zum Förderprogramm sind abrufbar unter:
https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/WeininvestitionsfoerderungGMOWi