Was passiert aktuell?
Die europäische Anti Geldwäschebehörde AMLA erarbeitet derzeit konkrete Vorgaben zur Umsetzung des neuen EU Geldwäschepakets. Diese Regeln gelten ab dem 10. Juli 2027 direkt für alle geldwäscherechtlich verpflichteten Unternehmen – auch im Nichtfinanzsektor, etwa in der Immobilienwirtschaft, im Handel oder bei bestimmten Dienstleistungen.
Worum geht es konkret?
AMLA veröffentlicht sogenannte Leitlinien und technische Standards. Darin wird festgelegt,
• wie Unternehmen ihre Risikoanalyse durchführen müssen und
• welche unternehmens oder gruppenweiten Pflichten künftig gelten.
Diese Vorgaben bestimmen den praktischen Aufwand im Betriebsalltag, z. B. bei Dokumentation, internen Prozessen oder der Zusammenarbeit innerhalb von Unternehmensstrukturen.
Was sind Konsultationen – und warum sind sie wichtig?
In öffentlichen Konsultationen können betroffene Unternehmen die Entwürfe prüfen und Rückmeldungen geben, etwa zu:
• Verständlichkeit der Anforderungen,
• Umsetzbarkeit im Tagesgeschäft,
• Besonderheiten des Nichtfinanzsektors.
Gerade für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist dies wichtig, damit die neuen Regeln praxisnah ausgestaltet werden und nicht an typischen Geschäftsabläufen vorbeigehen.
Welche Konsultationen laufen derzeit?
• zur unternehmensweiten Risikoanalyse
• zu gruppenweiten Anforderungen, auch für Netzwerke sowie Tochtergesellschaften und Niederlassungen im Ausland
Hier können Sie die Entwürfe und weitere Informationen einsehen und Ihre Anmerkungen eingeben:Öffentliche Konsultationen – Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Für beide Konsultationen sind zudem öffentliche Anhörungen geplant, an denen auch verpflichtete Unternehmen teilnehmen können:
• Anmeldung für öffentlichen Anhörungstermin zu Gruppenweite Vorgaben für Unternehmen mit Auslandsbezug RTS 16(4) und 17(3) AMLR am 20.05.2026 von 10-12 Uhr
• Anmeldung für öffentlichen Anhörungstermin zur Leitlinie zur unternehmensweiten Risikoanalyse GL 10(4) AMLR am 28.5.2026 von 10-12 Uhr
HINWEIS:
Beim Öffnen der angegebenen Links landen Sie auf den englischsprachigen Seiten der AMLA. Nutzen Sie einfach die Übersetzungsfunktion unter dem Sprachbutton oben rechts auf der Seite und stellen Sie Ihre bevorzugte Sprache ein.
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