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29.04.2025

Neue Fördersätze für Rebpflanzungen

Attraktivere Zuschüsse zur Umstrukturierung von Rebflächen

Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium hat die Fördersätze für die Umstrukturierung von Rebflächen im kommenden Jahr deutlich angehoben. Die neuen Sätze gelten für Rodungen im Herbst 2025 und Pflanzungen im Frühjahr 2026. Die Förderung wird um 20 Prozent erhöht, in Steil- und Steilstlagen sogar darüber hinaus. Ziel ist es, Weinbaubetriebe stärker bei der Anpassung an Marktveränderungen und klimatische Bedingungen zu unterstützen.
Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm können ab Anfang Mai 2025 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 2. Juni 2025. Es handelt sich hierbei um den ersten Teil eines zweistufigen Antragsverfahrens. Voraussetzung ist, dass die Flächen im Herbst 2025 oder Frühjahr 2026 gerodet werden sollen. Der zweite Teil des Antrags ist im Januar 2026 einzureichen und bezieht sich ausschließlich auf bereits gemeldete Flächen.
Die Zuschüsse betragen je nach Lage und Bewirtschaftungsintensität zwischen 7.500 Euro und 48.000 Euro pro Hektar. Die Mindestfläche für eine Teilnahme liegt bei 10 Ar in Flachlagen sowie bei 5 Ar in Steil-, Steilst- und Handarbeitslagen.
Zur Antragsstellung wird die Nutzung des Weininformationsportals (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz empfohlen:

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen und Merkblätter sind verfügbar unter:

➡️ Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz


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